Licht
Bei Fahrzeugen mit Rechtslenkung weicht die Anordnung der Schalter zum Teil von der in ? Abb. 22 gezeigten Anordnung ab. Die Symbole, die die Schalterstellungen markieren, sind jedoch gleich.
Das Abblendlicht leuchtet, solange die Zündung eingeschaltet ist und der Lichtschalter
in der Stellung oder
steht. Nach dem Ausschalten der Zündung wird das
Abblendlicht automatisch ausgeschaltet und es leuchtet nur das Standlicht.
Nach dem Abziehen des Zündschlüssels erlischt auch das Standlicht.
ACHTUNG
■ Niemals nur mit eingeschaltetem Standlicht fahren! Das Standlicht ist nicht hell
genug, um die Straße vor Ihnen genügend auszuleuchten oder von anderen Verkehrsteilnehmern
gesehen zu werden. Deshalb bei Dunkelheit oder schlechter Sicht immer das Abblendlicht
einschalten.
■ Die automatische Fahrlichtsteuerung funktioniert
nur als Assistent, dadurch wird der Fahrer nicht von der Pflicht entbunden, das
Licht zu prüfen und ggf. das Licht entsprechend den Lichtbedingungen einzuschalten.
Der Lichtsensor erkennt z. B. keinen Regen oder Nebel. Unter diesen Bedingungen
empfehlen wir, das Abblendlicht bzw. die Nebelscheinwerfer einzuschalten!
VORSICHT
■ Das Einschalten der beschriebenen Leuchten darf nur im Einklang mit den nationalen
gesetzlichen Bestimmungen erfolgen.
■ Für die richtige Einstellung und Verwendung der Leuchten ist stets der Fahrer
verantwortlich.
Hinweis
■ Ist der Lichtschalter in der Stellung ,
der Zündschlüssel abgezogen und wird die Fahrertür geöffnet, dann ertönt ein akustisches
Warnsignal. Mit dem Schließen der Fahrertür (Zündung aus) wird das akustische Warnsignal
über den Türkontakt abgestellt, jedoch das Standlicht bleibt ein, um ggf. das abgestellte
Fahrzeug zu beleuchten.
■ Wenn im Lichtschalter eine Störung vorliegt, schaltet sich das Abblendlicht automatisch
ein.
■ Bei kühlen bzw. feuchten Witterungsverhältnissen können die Scheinwerfer innen
vorübergehend beschlagen. Ausschlaggebend ist der Temperaturunterschied zwischen
dem Innen- und Außenbereich des Scheinwerferglases. Bei eingeschaltetem Fahrlicht
ist die Lichtaustrittsfläche nach kurzer Zeit wieder beschlagsfrei, ggf. kann das
Scheinwerferglas an den Randbereichen noch beschlagen sein. Es können auch Rücklicht
und Blinker davon betroffen sein. Dieser Beschlag hat keinen Einfluss auf die Lebensdauer
der Beleuchtungseinrichtung.
Siehe auch:
Gepäckraumklappe
Abb. 15 Gepäckraumklappe entriegeln
Nach dem Entriegeln des Fahrzeugs kann die Klappe durch Drücken des
Handgriffs
oberhalb des Kennzeichens geöffnet werden.
Öffnen
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