Licht
Bei Fahrzeugen mit Rechtslenkung weicht die Anordnung der Schalter zum Teil von der in ? Abb. 22 gezeigten Anordnung ab. Die Symbole, die die Schalterstellungen markieren, sind jedoch gleich.
Das Abblendlicht leuchtet, solange die Zündung eingeschaltet ist und der Lichtschalter 
in der Stellung 
 oder
 steht. Nach dem Ausschalten der Zündung wird das 
Abblendlicht automatisch ausgeschaltet und es leuchtet nur das Standlicht.
Nach dem Abziehen des Zündschlüssels erlischt auch das Standlicht.
 ACHTUNG
■ Niemals nur mit eingeschaltetem Standlicht fahren! Das Standlicht ist nicht hell 
genug, um die Straße vor Ihnen genügend auszuleuchten oder von anderen Verkehrsteilnehmern 
gesehen zu werden. Deshalb bei Dunkelheit oder schlechter Sicht immer das Abblendlicht 
einschalten.
■ Die automatische Fahrlichtsteuerung 
 funktioniert 
nur als Assistent, dadurch wird der Fahrer nicht von der Pflicht entbunden, das 
Licht zu prüfen und ggf. das Licht entsprechend den Lichtbedingungen einzuschalten. 
Der Lichtsensor erkennt z. B. keinen Regen oder Nebel. Unter diesen Bedingungen 
empfehlen wir, das Abblendlicht bzw. die Nebelscheinwerfer einzuschalten!
 VORSICHT
■ Das Einschalten der beschriebenen Leuchten darf nur im Einklang mit den nationalen 
gesetzlichen Bestimmungen erfolgen.
■ Für die richtige Einstellung und Verwendung der Leuchten ist stets der Fahrer 
verantwortlich.
 Hinweis
■ Ist der Lichtschalter in der Stellung 
, 
der Zündschlüssel abgezogen und wird die Fahrertür geöffnet, dann ertönt ein akustisches 
Warnsignal. Mit dem Schließen der Fahrertür (Zündung aus) wird das akustische Warnsignal 
über den Türkontakt abgestellt, jedoch das Standlicht bleibt ein, um ggf. das abgestellte 
Fahrzeug zu beleuchten.
■ Wenn im Lichtschalter eine Störung vorliegt, schaltet sich das Abblendlicht automatisch 
ein.
■ Bei kühlen bzw. feuchten Witterungsverhältnissen können die Scheinwerfer innen 
vorübergehend beschlagen. Ausschlaggebend ist der Temperaturunterschied zwischen 
dem Innen- und Außenbereich des Scheinwerferglases. Bei eingeschaltetem Fahrlicht 
ist die Lichtaustrittsfläche nach kurzer Zeit wieder beschlagsfrei, ggf. kann das 
Scheinwerferglas an den Randbereichen noch beschlagen sein. Es können auch Rücklicht 
und Blinker davon betroffen sein. Dieser Beschlag hat keinen Einfluss auf die Lebensdauer 
der Beleuchtungseinrichtung.
Siehe auch:
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