Parklicht
Parklicht 
? Die Zündung ausschalten.
? Den Blinkerhebel ? Abb. 28 nach oben bzw. nach unten drücken - das Standlicht
auf der rechten bzw. linken Fahrzeugseite wird eingeschaltet.
Beidseitiges Parklicht
? Den Lichtschalter in Stellung
drehen und das
Fahrzeug verriegeln.
Hinweis
■ Das Parklicht
lässt sich nur bei ausgeschalteter
Zündung aktivieren.
■ Wenn das rechte oder linke Blinklicht eingeschaltet worden ist und die Zündung
ausgeschaltet wird, dann wird das Parklicht nicht automatisch eingeschaltet.
Siehe auch:
Gepäckraumabdeckung
Abb. 55 Gepäckraumabdeckung ausbauen
Wenn man sperriges Gut befördern möchte, kann bei Bedarf die Gepäckraumabdeckung
ausgebaut werden.
? Die Haltebänder 1 ? Abb. 55 aus ...
Elektronische Differenzialsperre (EDS und XDS)
Wenn ein Antriebsrad durchdreht, bremst die EDS das durchdrehende Rad ab und
überträgt die Antriebskraft auf die anderen Antriebsräder. Das trägt zur Fahrzeugstabilität
so ...
Airbags abschalten
Das Abschalten der Airbags ist nur für bestimmte Fälle vorgesehen, z. B.
wenn:
? ein Kindersitz auf dem Beifahrersitz verwendet werden muss, bei dem das
Kind
mit dem Rücken zur F ...
