Parklicht
Parklicht 
? Die Zündung ausschalten.
? Den Blinkerhebel ? Abb. 28 nach oben bzw. nach unten drücken - das Standlicht
auf der rechten bzw. linken Fahrzeugseite wird eingeschaltet.
Beidseitiges Parklicht
? Den Lichtschalter in Stellung
drehen und das
Fahrzeug verriegeln.
Hinweis
■ Das Parklicht
lässt sich nur bei ausgeschalteter
Zündung aktivieren.
■ Wenn das rechte oder linke Blinklicht eingeschaltet worden ist und die Zündung
ausgeschaltet wird, dann wird das Parklicht nicht automatisch eingeschaltet.
Siehe auch:
Winterbetrieb
Die Fahrzeugbatterie hat bei niedrigen Temperaturen nur noch einen Teil der Startleistung,
die sie bei normalen Temperaturen hat.
Eine entladene Fahrzeugbatterie kann bereits bei Temperaturen wenig ...
Notverriegelung der Türen
Abb. 12 Hintertür: Notverriegelung der Tür
Auf der Stirnseite der Türen, die keinen Schließzylinder haben, befindet sich
ein
Notverschließmechanismus, der nur nach de ...
Motorraum
Bei Arbeiten im Motorraum, z. B. Prüfen und Nachfüllen von
Betriebsflüssigkeiten,
können Verletzungen, Verbrühungen, Unfall- und Brandgefahren entstehen.
Deshalb müs ...
