Parklicht
Parklicht 
? Die Zündung ausschalten.
? Den Blinkerhebel ? Abb. 28 nach oben bzw. nach unten drücken - das Standlicht
auf der rechten bzw. linken Fahrzeugseite wird eingeschaltet.
Beidseitiges Parklicht
? Den Lichtschalter in Stellung
drehen und das
Fahrzeug verriegeln.
Hinweis
■ Das Parklicht
lässt sich nur bei ausgeschalteter
Zündung aktivieren.
■ Wenn das rechte oder linke Blinklicht eingeschaltet worden ist und die Zündung
ausgeschaltet wird, dann wird das Parklicht nicht automatisch eingeschaltet.
Siehe auch:
Geschwindigkeitsmesser
Lesen und beachten Sie zuerst
die einleitenden Informationen und Sicherheitshinweise
.
Warnung bei Geschwindigkeitsüberschreitung
Beim Überschreiten der Fahrgeschwindigkeit von 120 km/ ...
Verwendung von Kindersitzen auf dem Beifahrersitz
Abb. 124 Aufkleber an der B-Säule auf der Beifahrerseite
Wir empfehlen Ihnen aus Sicherheitsgründen, Kindersitze möglichst auf den Rücksitzen
zu montieren.
Bei Verwendung ein ...
Fahrzeugpflege
Regelmäßige, sachkundige Pflege bewahrt den Nutzwert und dient der Werterhaltung
Ihres Fahrzeugs. Außerdem kann diese auch eine der Voraussetzungen für die Durchsetzung
von G ...
