Parklicht

Parklicht ? Die Zündung ausschalten.

? Die Zündung ausschalten.
? Den Blinkerhebel ? Abb. 28 nach oben bzw. nach unten drücken - das Standlicht auf der rechten bzw. linken Fahrzeugseite wird eingeschaltet.

Beidseitiges Parklicht

? Den Lichtschalter in Stellung Fahrzeug verriegeln. drehen und das Fahrzeug verriegeln.

■ Das Parklicht  lässt sich nur bei ausgeschalteter Hinweis
■ Das Parklicht
Zündung aktivieren. lässt sich nur bei ausgeschalteter Zündung aktivieren.
■ Wenn das rechte oder linke Blinklicht eingeschaltet worden ist und die Zündung ausgeschaltet wird, dann wird das Parklicht nicht automatisch eingeschaltet.

    Siehe auch:

    Kraftstoffverbrauch nach ECE-Vorschriften und EURichtlinien
    In Abhängigkeit von Umfang der Sonderausstattung, Fahrweise, Verkehrssituation, Witterungseinflüssen und Fahrzeugzustand können sich bei der Benutzung des Fahrzeugs in der Praxis Ve ...

    Parkzettelhalter
    Abb. 57 Frontscheibe: Parkzettelhalter Der Parkzettelhalter dient z. B. zur Befestigung der Parkzettel. ACHTUNG Vor Fahrtbeginn ist der Zettel immer zu entfernen, damit das Sichtfeld des Fahre ...

    Gepäckraumleuchte
    Die Leuchte schaltet sich beim Öffnen der Gepäckraumklappe automatisch ein. Bleibt die Klappe länger als etwa 10 Minuten geöffnet, schaltet sich die Gepäckraumleuchte aut ...