Parklicht

Parklicht ? Die Zündung ausschalten.

? Die Zündung ausschalten.
? Den Blinkerhebel ? Abb. 28 nach oben bzw. nach unten drücken - das Standlicht auf der rechten bzw. linken Fahrzeugseite wird eingeschaltet.

Beidseitiges Parklicht

? Den Lichtschalter in Stellung Fahrzeug verriegeln. drehen und das Fahrzeug verriegeln.

■ Das Parklicht  lässt sich nur bei ausgeschalteter Hinweis
■ Das Parklicht
Zündung aktivieren. lässt sich nur bei ausgeschalteter Zündung aktivieren.
■ Wenn das rechte oder linke Blinklicht eingeschaltet worden ist und die Zündung ausgeschaltet wird, dann wird das Parklicht nicht automatisch eingeschaltet.

    Siehe auch:

    Winterbetrieb
    Die Fahrzeugbatterie hat bei niedrigen Temperaturen nur noch einen Teil der Startleistung, die sie bei normalen Temperaturen hat. Eine entladene Fahrzeugbatterie kann bereits bei Temperaturen wenig ...

    Notverriegelung der Türen
    Abb. 12 Hintertür: Notverriegelung der Tür Auf der Stirnseite der Türen, die keinen Schließzylinder haben, befindet sich ein Notverschließmechanismus, der nur nach de ...

    Motorraum
    Bei Arbeiten im Motorraum, z. B. Prüfen und Nachfüllen von Betriebsflüssigkeiten, können Verletzungen, Verbrühungen, Unfall- und Brandgefahren entstehen. Deshalb müs ...