Licht

Bei Fahrzeugen mit Rechtslenkung weicht die Anordnung der Schalter zum Teil von der in ? Abb. 21 gezeigten Anordnung ab. Die Symbole, die die Schalterstellungen markieren, sind jedoch gleich.

Niemals nur mit eingeschaltetem Standlicht fahren! Das Standlicht ist nicht ACHTUNG
Niemals nur mit eingeschaltetem Standlicht fahren! Das Standlicht ist nicht hell genug, um die Straße vor Ihnen genügend auszuleuchten oder von anderen Verkehrsteilnehmern gesehen zu werden. Deshalb bei Dunkelheit oder schlechter Sicht immer das Abblendlicht einschalten.

■ Das Einschalten der beschriebenen Leuchten darf nur im Einklang mit den VORSICHT
■ Das Einschalten der beschriebenen Leuchten darf nur im Einklang mit den nationalen gesetzlichen Bestimmungen erfolgen.
■ Für die richtige Einstellung und Verwendung der Leuchten ist stets der Fahrer verantwortlich.

■ Ist der Lichtschalter in der Stellung , der Zündschlüssel abgezogen und wird Hinweis
■ Ist der Lichtschalter in der Stellung , der Zündschlüssel abgezogen und wird die Fahrertür geöffnet, dann ertönt ein akustisches Warnsignal. Mit dem Schließen der Fahrertür (Zündung aus) wird das akustische Warnsignal über den Türkontakt abgestellt, jedoch das Standlicht bleibt ein, um ggf. das abgestellte Fahrzeug zu beleuchten.
■ Bei Fahrzeugen mit separaten Leuchten für Tagfahrlicht (im Stoßfänger unterhalb der Hauptscheinwerfer) dienen diese Leuchten auch als Standlicht.
■ Bei kühlen bzw. feuchten Witterungsverhältnissen können die Scheinwerfer innen vorübergehend beschlagen. Ausschlaggebend ist der Temperaturunterschied zwischen dem Innen- und Außenbereich des Scheinwerferglases. Bei eingeschaltetem Fahrlicht ist die Lichtaustrittsfläche nach kurzer Zeit wieder beschlagsfrei, ggf. kann das Scheinwerferglas an den Randbereichen noch beschlagen sein. Es können auch Rücklicht und Blinker davon betroffen sein. Dieser Beschlag hat keinen Einfluss auf die Lebensdauer der Beleuchtungseinrichtung.

Siehe auch:

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