Parklicht
Lesen und beachten Sie zuerst
die einleitenden Informationen und Sicherheitshinweise
.
Parklicht 
? Die Zündung ausschalten.
? Den Blinkerhebel ? Abb. 25 nach oben bzw. nach unten drücken - das Standlicht
auf der rechten bzw. linken Fahrzeugseite wird eingeschaltet.
Beidseitiges Parklicht
? Den Lichtschalter in Stellung
drehen und das Fahrzeug verriegeln.
Hinweis
■ Das Parklicht
lässt sich
nur bei ausgeschalteter Zündung aktivieren.
■ Wenn das rechte oder linke Blinklicht eingeschaltet worden ist und die Zündung
ausgeschaltet wird, dann wird das Parklicht nicht automatisch eingeschaltet.
Siehe auch:
Kraftstoffverbrauch nach ECE-Vorschriften und EURichtlinien
In Abhängigkeit von Umfang der Sonderausstattung, Fahrweise,
Verkehrssituation,
Witterungseinflüssen und Fahrzeugzustand können sich bei der Benutzung
des Fahrzeugs in der Praxis ...
Wählhebel-Notentriegelung
Abb. 104 Wählhebel-Notentriegelung
Kommt es zur Unterbrechung der Stromversorgung (z. B. entladene Fahrzeugbatterie,
defekte Sicherung) oder zum Defekt der Wählhebelsperre, lässt s ...
Nebelschlussleuchte
Die Kontrollleuchte leuchtet bei eingeschalteter
Nebelschlussleuchte. ...
