Licht
ACHTUNG
Niemals nur mit eingeschaltetem Standlicht fahren! Das Standlicht ist nicht
hell genug, um die Straße vor Ihnen genügend auszuleuchten oder von anderen
Verkehrsteilnehmern gesehen zu werden. Deshalb bei Dunkelheit oder
schlechter Sicht immer das Abblendlicht einschalten.
VORSICHT
■ Das Einschalten der Leuchten darf nur im Einklang mit den nationalen
gesetzlichen
Bestimmungen erfolgen.
■ Für die richtige Einstellung und Verwendung der Leuchten ist stets der Fahrer
verantwortlich.
Hinweis
■ Ist der Lichtschalter in der Stellung , der Zündschlüssel abgezogen und wird
die Fahrertür geöffnet, dann ertönt ein akustisches Warnsignal. Mit dem
Schließen
der Fahrertür (Zündung aus) wird das akustische Warnsignal über den Türkontakt
abgestellt, jedoch das Standlicht bleibt ein, um ggf. das abgestellte Fahrzeug
zu beleuchten.
■ Bei kühlen bzw. feuchten Witterungsverhältnissen können die Scheinwerfer innen
vorübergehend beschlagen. Ausschlaggebend ist der Temperaturunterschied
zwischen dem Innen- und Außenbereich des Scheinwerferglases. Bei eingeschaltetem
Fahrlicht ist die Lichtaustrittsfläche nach kurzer Zeit wieder beschlagsfrei,
ggf. kann das Scheinwerferglas an den Randbereichen noch beschlagen sein. Es
können auch Rücklicht und Blinker davon betroffen sein. Dieser Beschlag hat
keinen
Einfluss auf die Lebensdauer der Beleuchtungseinrichtung.
Siehe auch:
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