Kraftstoff

Sollte ein Reservekanister mitgeführt werden, sind die nationalen gesetzlichen Bestimmungen ACHTUNG
Sollte ein Reservekanister mitgeführt werden, sind die nationalen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten. Aus Sicherheitsgründen empfehlen wir Ihnen, keinen Kanister mitzunehmen. Bei einem Unfall kann der Kanister beschädigt werden und Kraftstoff auslaufen - Brandgefahr!

■ Den Kraftstoffbehälter niemals ganz leerfahren! Durch die unregelmäßige Kraftstoffversorgung VORSICHT
■ Den Kraftstoffbehälter niemals ganz leerfahren! Durch die unregelmäßige Kraftstoffversorgung kann es zu Fehlzündungen kommen, was zur schwerwiegenden Beschädigung der Teile des Motors sowie der Abgasanlage führen kann.
■ Übergelaufenen Kraftstoff unverzüglich vom Fahrzeuglack entfernen - Gefahr von Lackschäden!

Siehe auch:

Dynamisches Schaltprogramm
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Abb. 117 Starthilfe mit der Batterie eines anderen Fahrzeugs: A - entladene Fahrzeugbatterie, B - stromgebende Batterie Die Starthilfekabel müssen unbedingt in folgender Reihenfolge angeklem ...

Mobiltelefone und Funkanlagen
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