Kindersitz
Kinder sind auf dem Rücksitz generell sicherer aufgehoben als auf dem Beifahrersitz.
Im Gegensatz zu Erwachsenen sind die Muskeln und die Knochenstruktur von Kindern noch nicht voll entwickelt. Kinder sind deshalb einem erhöhten Verletzungsrisiko ausgesetzt.
Um dieses Verletzungsrisiko zu verringern, dürfen Kinder, deren Größe 150 cm und deren Gewicht 36 kg nicht überschreitet, nur in Kindersitzen befördert werden!
Es sind Kindersitze gemäß der Norm ECE-R 44 zu verwenden. Die Norm ECE-R bedeutet: Regelung der Wirtschaftskommission für Europa (Economic Commission for Europe - Regulation).
Die Kindersitze gemäß der Norm ECE-R 44 sind mit einem nicht ablösbaren Prüfzeichen gekennzeichnet: großes E im Kreis, darunter die Prüfnummer.
 ACHTUNG
■ Bei der Verwendung der Kindersitze sind die nationalen gesetzlichen 
Bestimmungen 
zu beachten.
 
■ Kinder, deren Größe 150 cm und deren Gewicht 36 kg nicht überschreitet, 
müssen während der Fahrt in einem körpergerechten Kindersitz gesichert 
werden, Gruppeneinteilung der Kindersitze.
 
■ Auf keinen Fall dürfen Kinder - auch keine Babys! - auf dem Schoß mitgenommen 
werden.
 
■ In einem Kindersitz darf nur ein Kind angegurtet werden.
 
■ Niemals Kinder unbeaufsichtigt im Fahrzeug zurücklassen. Bei bestimmten 
äußeren klimatischen Bedingungen können im Fahrzeug lebensbedrohende 
Temperaturen entstehen.
 
■ Den Kindern auf keinen Fall erlauben, während der Fahrt ungesichert zu 
sein. Im Falle eines Unfalls wird das Kind durch das Fahrzeug geschleudert 
und kann sich und andere Mitfahrer dadurch lebensgefährlich verletzen.
 
■ Wenn Kinder sich während der Fahrt nach vorn lehnen oder eine falsche 
Sitzposition einnehmen, setzen sie sich im Falle eines Unfalls einem erhöhten 
Verletzungsrisiko aus. Das gilt besonders für Kinder, die auf dem Beifahrersitz 
befördert werden - wenn das Airbag-System auslöst, können diese schwer 
verletzt oder getötet werden!
 
■ Es sind unbedingt die Angaben des Kindersitzherstellers zum richtigen 
Gurtbandverlauf 
zu beachten. Falsch angelegte Sicherheitsgurte können selbst 
bei leichten Unfällen zu Verletzungen führen.
 
■ Die Sicherheitsgurte müssen auf richtigen Verlauf überprüft werden. Außerdem 
ist darauf zu achten, dass das Gurtband nicht durch scharfkantige Beschläge 
beschädigt werden kann.
 
■ Bei Verwendung eines Kindersitzes auf dem Beifahrersitz, in dem das Kind 
mit dem Rücken zur Fahrtrichtung sitzt, ist unbedingt der Beifahrer-Frontairbag 
abzuschalten. Weitere Informationen, Verwendung des Kindersitzes 
auf dem Beifahrersitz.
 Hinweis
Wir empfehlen, Kindersitze aus dem ŠKODA Original Zubehör zu verwenden. Diese 
Kindersitze wurden für die Verwendung in ŠKODA Fahrzeugen entwickelt und 
geprüft. Sie erfüllen die Norm ECE-R 44.
Siehe auch:
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