Fahrzeugbatterie
Bei unsachgemäßer Handhabung der Fahrzeugbatterie kann es zu Beschädigungen kommen, deshalb empfehlen wir, sämtliche Arbeiten an der Fahrzeugbatterie von einem ŠKODA Vertragspartner durchführen zu lassen.
Bei Arbeiten an der Fahrzeugbatterie und an der elektrischen Anlage können Verletzungen, Verbrühungen, Unfall- und Brandgefahren entstehen. Deshalb müssen die nachfolgend aufgeführten Warnhinweise und die allgemein gültigen Sicherheitsregeln unbedingt beachtet werden.
ACHTUNG
■ Die Batteriesäure ist stark ätzend, sie ist daher äußerst sorgfältig zu behandeln.
Beim Umgang mit der Fahrzeugbatterie Schutzhandschuhe, Augen- und Hautschutz tragen.
Ätzende Dämpfe in der Luft reizen die Atemwege und führen zu Bindehaut- und Atemwegentzündungen.
Die Batteriesäure ätzt Zahnschmelz, nach Hautkontakt entstehen tiefe und lange heilende
Wunden. Wiederholter Kontakt mit verdünnten Säuren verursacht Hauterkrankungen (Entzündungen,
Geschwüre, Hautrisse). Bei Berührung mit Wasser verdünnen sich die Säuren unter
erheblicher Wärmeentwicklung.
■ Die Fahrzeugbatterie nicht kippen, denn es kann Batteriesäure aus den Batterie-
Entgasungsöffnungen herauslaufen. Augen durch Schutzbrille oder Schutzschild schützen!
Es besteht Erblindungsgefahr! Bei Augenkontakt mit Batteriesäure sofort das betreffende
Auge einige Minuten lang mit klarem Wasser spülen. Danach unverzüglich einen Arzt
aufsuchen.
■ Säurespritzer auf der Haut oder Kleidung mit Seifenlauge möglichst bald neutralisieren
und danach mit viel Wasser nachspülen. Bei verschluckter Säure sofort den Arzt aufsuchen.
■ Kinder von der Fahrzeugbatterie fernhalten.
■ Beim Laden der Fahrzeugbatterie wird Wasserstoff freigesetzt und es entsteht ein
hochexplosives Knallgasgemisch. Eine Explosion kann auch durch Funken beim Abklemmen
oder Lösen der Kabelstecker bei eingeschalteter Zündung verursacht werden.
■ Durch Überbrücken der Batteriepole (z. B. durch Metallgegenstände, Leitungen)
entsteht ein Kurzschluss. Eventuelle Folgen bei Kurzschluss: Verschmelzungen von
Bleistegen, Explosion und Batteriebrand, Säurespritzer.
■ Umgang mit offenem Feuer und Licht, Rauchen und Tätigkeiten, bei denen Funken
entstehen, sind verboten. Funkenbildung beim Umgang mit Kabeln und elektrischen
Geräten vermeiden. Bei starken Funken droht Verletzungsgefahr.
■ Vor allen Arbeiten an der elektrischen Anlage den Motor abstellen, die Zündung
sowie alle elektrischen Verbraucher ausschalten und den Minuspol (-) der Batterie
abklemmen. Wenn man Glühlampen wechseln möchte, reicht es, die jeweilige Leuchte
auszuschalten.
■ Niemals eine gefrorene oder aufgetaute Fahrzeugbatterie aufladen - Explosions-
und Verätzungsgefahr! Eine gefrorene Fahrzeugbatterie austauschen.
■ Die Starthilfe niemals bei Fahrzeugbatterien mit zu niedrigem Säurestand verwenden
- Explosions- und Verätzungsgefahr!
■ Niemals eine beschädigte Fahrzeugbatterie verwenden - Explosionsgefahr! Eine beschädigte
Fahrzeugbatterie umgehend erneuern.
VORSICHT
■ Die Fahrzeugbatterie darf nur bei ausgeschalteter Zündung abgeklemmt werden, da
die elektrische Anlage (elektronische Bauteile) des Fahrzeugs sonst beschädigt werden
kann. Beim Abklemmen der Batterie vom Bordnetz zuerst den Minuspol (-) der Batterie
abklemmen. Erst danach den Pluspol (+) abklemmen.
■ Beim Anklemmen der Batterie zuerst den Pluspol (+) und dann den Minuspol (-) der
Batterie anklemmen. Die Anschlusskabel dürfen keinesfalls vertauscht werden - Kabelbrandgefahr.
■ Darauf achten, dass die Batteriesäure nicht mit der Karosserie in Berührung kommt,
es können Lackschäden entstehen.
■ Um die Fahrzeugbatterie vor UV-Strahlen zu schützen, Batterie nicht dem direkten
Tageslicht aussetzen.
■ Wird das Fahrzeug für länger als 3 bis 4 Wochen nicht benutzt, kann die Fahrzeugbatterie
entladen sein. Dies wird dadurch verursacht, dass einige Geräte auch im Ruhezustand
Strom verbrauchen (z. B. Steuergeräte). Das Batterieentladung kann verhindert werden,
indem der Minuspol der Batterie abgeklemmt oder die Batterie durchgehend mit sehr
geringem Ladestrom aufgeladen wird.
■ Wird das Fahrzeug oft im Kurzstreckenverkehr verwendet, lädt sich die Fahrzeugbatterie
nicht ausreichend auf und kann entladen werden.
Umwelthinweis
Eine ausgesonderte Fahrzeugbatterie ist ein umweltschädlicher Sonderabfall. Deshalb
muss diese im Einklang mit den nationalen gesetzlichen Bestimmungen entsorgt werden.
Hinweis
Fahrzeugbatterien, die älter als 5 Jahre sind, sollte man ersetzen lassen.
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