Geschwindigkeitsregelanlage (GRA)
Die Geschwindigkeitsregelanlage (GRA) hält die eingestellte Geschwindigkeit, höher als 30 km/h, konstant, ohne dass das Gaspedal betätigt werden muss. Das erfolgt jedoch nur in dem Umfang, wie es Motorleistung bzw. Motorbremswirkung zulassen.
Bei der aktivierten Geschwindigkeitsregelanlage leuchtet die Kontrollleuchte im Kombi-Instrument.
ACHTUNG
■ Aus Sicherheitsgründen darf die Geschwindigkeitsregelanlage bei dichtem
Verkehr und ungünstigem Fahrbahnzustand (z. B. Glätte, rutschige Fahrbahn,
Rollsplitt) nicht benutzt werden - Unfallgefahr!
■ Die gespeicherte Geschwindigkeit darf nur dann wieder aufgenommen werden,
wenn sie für die gerade bestehenden Verkehrsverhältnisse nicht zu hoch
ist.
■ Um ein unbeabsichtigtes Benutzen der Geschwindigkeitsregelanlage zu
verhindern,
ist die Anlage nach Benutzung immer auszuschalten.
VORSICHT
■ Beim Fahren auf Strecken mit höherem Gefälle kann die
Geschwindigkeitsregelanlage
die Geschwindigkeit nicht konstant halten. Durch das Eigengewicht des
Fahrzeugs erhöht sich die Geschwindigkeit. Daher ist rechtzeitig in einen
niedrigeren
Gang zu schalten oder das Fahrzeug mit der Fußbremse abzubremsen.
Hinweis
■ Bei Fahrzeugen mit automatischem Getriebe kann die Geschwindigkeitsregelanlage
nicht eingeschaltet werden, wenn sich der Wählhebel in der Position P, N,
oder R befindet.
■ Bei Fahrzeugen mit Schaltgetriebe kann die Geschwindigkeitsregelanlage nicht
eingeschaltet werden, wenn der erste Gang oder der Rückwärtsgang eingelegt
ist.
Siehe auch:
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Abb. 164 Glühlampe für Blinklicht vorn ausbauen
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