Dachlast

Die zulässige Dachlast (einschließlich des Träger-Systems) von 75 kg und das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs dürfen nicht überschritten werden.

Bei der Verwendung von Gepäckträger-Systemen mit geringerer Belastbarkeit kann die zulässige Dachlast nicht ausgenutzt werden. In diesen Fällen darf der Gepäckträger nur bis zu der in der Montageanleitung angegebenen maximalen Gewichtsgrenze belastet werden.

    Siehe auch:

    Bordwerkzeug
    Abb. 111 Bordwerkzeug Das Bordwerkzeug und der Wagenheber mit Aufkleber sind in einer Kunststoffbox im Reserverad oder im Stauraum für das Reserverad untergebracht. Hier ist auch Platz f&u ...

    Gepäckraumleuchte
    Die Leuchte schaltet sich beim Öffnen der Gepäckraumklappe automatisch ein. Bleibt die Klappe länger als etwa 10 Minuten geöffnet, schaltet sich die Gepäckraumleuchte autom ...

    Einleitende Informationen
    Die Heizwirkung ist von der Kühlmitteltemperatur abhängig; die volle Heizleistung setzt deshalb erst bei betriebswarmem Motor ein. Bei eingeschalteter Kühlanlage sinkt im Fahrzeug ...