Dachlast

Die zulässige Dachlast (einschließlich des Träger-Systems) von 75 kg und das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs dürfen nicht überschritten werden.

Bei der Verwendung von Gepäckträger-Systemen mit geringerer Belastbarkeit kann die zulässige Dachlast nicht ausgenutzt werden. In diesen Fällen darf der Gepäckträger nur bis zu der in der Montageanleitung angegebenen maximalen Gewichtsgrenze belastet werden.

    Siehe auch:

    Traktionskontrolle (ASR)
    Die Kontrollleuchte leuchtet beim Einschalten der Zündung für einige Sekunden auf. Beim Regelungsprozess blinkt die Kontrollleuchte während der Fahrt. Wenn in der ASR ein Fehler ...

    Blinkanlage
    Je nach Position des Blinkerhebels blinkt die linke  oder rechte  Kontrollleuchte. Fällt ein Blinklicht aus, blinkt die Kontrollleuchte etwa doppelt so schnell. Bei eingeschal ...

    Ablagefach in den vorderen Türen
    Abb. 70 Ablagefach in der Türverkleidung Im Bereich B ? Abb. 70 des Ablagefachs der vorderen Türen befindet sich ein Flaschenhalter. ACHTUNG Damit der Wirkungsbereich der Seitenair ...