Dachlast

Die zulässige Dachlast (einschließlich des Träger-Systems) von 75 kg und das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs dürfen nicht überschritten werden.

Bei der Verwendung von Gepäckträger-Systemen mit geringerer Belastbarkeit kann die zulässige Dachlast nicht ausgenutzt werden. In diesen Fällen darf der Gepäckträger nur bis zu der in der Montageanleitung angegebenen maximalen Gewichtsgrenze belastet werden.

    Siehe auch:

    Fernlicht
    Die Kontrollleuchte leuchtet bei eingeschaltetem Fernlicht oder bei Lichthupe. ...

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    Kühlmittel
    Das Kühlsystem ist werkseitig mit einem Kühlmittel befüllt. Das Kühlmittel besteht aus Wasser mit 40 % Kühlmittelzusatz. Diese Mischung garantiert einen Frostschutz bis -25 ...