Dachlast
Die zulässige Dachlast (einschließlich des Träger-Systems) von 75 kg und das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs dürfen nicht überschritten werden.
Bei der Verwendung von Gepäckträger-Systemen mit geringerer Belastbarkeit kann die zulässige Dachlast nicht ausgenutzt werden. In diesen Fällen darf der Gepäckträger nur bis zu der in der Montageanleitung angegebenen maximalen Gewichtsgrenze belastet werden.
Siehe auch:
Katalysator
Das einwandfreie Funktionieren der Abgasreinigungsanlage (Katalysator) ist
für
den umweltschonenden Betrieb des Fahrzeugs von entscheidender Bedeutung.
Es sind folgende Hinweise zu beachten: ...
Bedienung
Abb. 88 Heizung: Bedienungselemente
Temperatur einstellen
? Den Drehregler A ? Abb. 88 nach rechts drehen, um die Temperatur zu erhöhen.
? Den Drehregler A nach links drehen, um die Temperat ...
Starthilfe bei Fahrzeugen mit dem START-STOPP-System
Abb. 157 Starthilfe - das START-STOPP-System
Bei Fahrzeugen mit dem START-STOPP-System darf das Starthilfekabel des Ladegeräts
niemals direkt an den Minuspol der Fahrzeugbatterie, sondern au ...