Dachlast

Die zulässige Dachlast (einschließlich des Träger-Systems) von 75 kg und das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs dürfen nicht überschritten werden.

Bei der Verwendung von Gepäckträger-Systemen mit geringerer Belastbarkeit kann die zulässige Dachlast nicht ausgenutzt werden. In diesen Fällen darf der Gepäckträger nur bis zu der in der Montageanleitung angegebenen maximalen Gewichtsgrenze belastet werden.

    Siehe auch:

    Umluftbetrieb
    Im Umluftbetrieb wird weitgehend verhindert, dass verunreinigte Außenluft in den Fahrzeuginnenraum gelangt, z. B. beim Durchfahren eines Tunnels oder im Stau. Umluftbetrieb einschalten ? D ...

    Räder
    Felgen Bei der regelmäßigen Fahrzeugwäsche ebenfalls die Felgen gründlich waschen. Streusalz und Bremsabrieb von den Felgen regelmäßig beseitigen, sonst wird das Fe ...

    Innenraumüberwachung und Abschleppschutzüberwachung
    Abb. 14 Taste für Innenraumüberwachung und Abschleppschutzüberwachung Die Innenraumüberwachung löst den Alarm aus, sobald sie eine Bewegung im Fahrzeug registriert. Inne ...