Dachlast
Die zulässige Dachlast (einschließlich des Träger-Systems) von 75 kg und das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs dürfen nicht überschritten werden.
Bei der Verwendung von Gepäckträger-Systemen mit geringerer Belastbarkeit kann die zulässige Dachlast nicht ausgenutzt werden. In diesen Fällen darf der Gepäckträger nur bis zu der in der Montageanleitung angegebenen maximalen Gewichtsgrenze belastet werden.
Siehe auch:
Wirtschaftlicher Umgang mit der Klimaanlage
Im Kühlbetrieb verbraucht der Kompressor der Klimaanlage Motorleistung und
beeinflusst
dadurch den Kraftstoffverbrauch.
Sollte sich das Fahrzeuginnere des abgestellten Fahrzeugs durch
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