Dachlast
Die zulässige Dachlast (einschließlich des Träger-Systems) von 75 kg und das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs dürfen nicht überschritten werden.
Bei der Verwendung von Gepäckträger-Systemen mit geringerer Belastbarkeit kann die zulässige Dachlast nicht ausgenutzt werden. In diesen Fällen darf der Gepäckträger nur bis zu der in der Montageanleitung angegebenen maximalen Gewichtsgrenze belastet werden.
Siehe auch:
Fernlicht
Die Kontrollleuchte leuchtet bei eingeschaltetem
Fernlicht oder bei Lichthupe. ...
Fahrzeugpflege
Regelmäßige, sachkundige Pflege bewahrt den Nutzwert und dient der Werterhaltung
Ihres Fahrzeugs. Außerdem kann diese auch eine der Voraussetzungen für die Durchsetzung
von G ...
Geschwindigkeitsregelanlage vorübergehend abschalten
Lesen und beachten Sie zuerst
die einleitenden Informationen und Sicherheitshinweise
.
Die Geschwindigkeitsregelanlage wird vorübergehend abgeschaltet, indem der
Schalter A ? Abb. 84 in di ...
