Dachlast
Die zulässige Dachlast (einschließlich des Träger-Systems) von 75 kg und das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs dürfen nicht überschritten werden.
Bei der Verwendung von Gepäckträger-Systemen mit geringerer Belastbarkeit kann die zulässige Dachlast nicht ausgenutzt werden. In diesen Fällen darf der Gepäckträger nur bis zu der in der Montageanleitung angegebenen maximalen Gewichtsgrenze belastet werden.
Siehe auch:
Notprogramm
Für den Fall einer Systemstörung gibt es ein Notprogramm.
Bei Funktionsstörungen der Getriebeelektronik arbeitet das Getriebe in einem
entsprechenden Notprogramm. Alle Displaysegment ...
Kurzstrecken vermeiden
Abb. 130 Kraftstoffverbrauch in l/100 km bei verschiedenen Temperaturen
Kurzstrecken kosten verhältnismäßig viel Kraftstoff. Deshalb empfehlen wir, bei
kaltem Motor Strecken unter ...
Motorraum
Bei Arbeiten im Motorraum, z. B. Prüfen und Nachfüllen von Betriebsflüssigkeiten,
können Verletzungen, Verbrühungen, Unfall- und Brandgefahren entstehen.
Deshalb müsse ...
