Dachlast
Die zulässige Dachlast (einschließlich des Träger-Systems) von 75 kg und das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs dürfen nicht überschritten werden.
Bei der Verwendung von Gepäckträger-Systemen mit geringerer Belastbarkeit kann die zulässige Dachlast nicht ausgenutzt werden. In diesen Fällen darf der Gepäckträger nur bis zu der in der Montageanleitung angegebenen maximalen Gewichtsgrenze belastet werden.
Siehe auch:
Traktionskontrolle (ASR)
Die Kontrollleuchte leuchtet
beim Einschalten der Zündung für einige Sekunden
auf.
Beim Regelungsprozess blinkt die Kontrollleuchte während der Fahrt.
Wenn in der ASR ein Fehler ...
Blinkanlage
Je nach Position des Blinkerhebels blinkt die linke oder rechte
Kontrollleuchte.
Fällt ein Blinklicht aus, blinkt die Kontrollleuchte etwa doppelt so schnell.
Bei eingeschal ...
Ablagefach in den vorderen Türen
Abb. 70 Ablagefach in der Türverkleidung
Im Bereich B ? Abb. 70 des Ablagefachs der vorderen Türen befindet sich ein
Flaschenhalter.
ACHTUNG
Damit der Wirkungsbereich der Seitenair ...
