Dachlast

Die zulässige Dachlast (einschließlich des Träger-Systems) von 75 kg und das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs dürfen nicht überschritten werden.

Bei der Verwendung von Gepäckträger-Systemen mit geringerer Belastbarkeit kann die zulässige Dachlast nicht ausgenutzt werden. In diesen Fällen darf der Gepäckträger nur bis zu der in der Montageanleitung angegebenen maximalen Gewichtsgrenze belastet werden.

    Siehe auch:

    Radwechsel
    ACHTUNG ■ Wenn man sich im fließenden Straßenverkehr befindet, die Warnblinkanlage einschalten und in der vorgeschriebenen Entfernung das Warndreieck aufstellen! Dabei sind die ...

    Fernbedienung synchronisieren
    Lässt sich das Fahrzeug beim Betätigen der Fernbedienung nicht entriegeln, dann ist es möglich, dass der Code von Schlüssel und Steuergerät im Fahrzeug nicht mehr übe ...

    Abgaskontrollsystem
    Die Kontrollleuchte leuchtet nach dem Einschalten der Zündung auf. Wenn die Kontrollleuchte nach dem Anlassen des Motors nicht erlischt oder während der Fahrt aufleuchtet, liegt ein ...