Dachlast

Die zulässige Dachlast (einschließlich des Träger-Systems) von 75 kg und das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs dürfen nicht überschritten werden.

Bei der Verwendung von Gepäckträger-Systemen mit geringerer Belastbarkeit kann die zulässige Dachlast nicht ausgenutzt werden. In diesen Fällen darf der Gepäckträger nur bis zu der in der Montageanleitung angegebenen maximalen Gewichtsgrenze belastet werden.

    Siehe auch:

    Starthilfe bei Fahrzeugen mit dem START-STOPP-System
    Abb. 157 Starthilfe - das START-STOPP-System Bei Fahrzeugen mit dem START-STOPP-System darf das Starthilfekabel des Ladegeräts niemals direkt an den Minuspol der Fahrzeugbatterie, sondern au ...

    Fahrzeugspezifische Angaben je nach Motortyp
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    Bremsanlage
    Die Kontrollleuchte leuchtet bei zu niedrigem Bremsflüssigkeitsstand oder einer ABS-Störung. Blinkt die Kontrollleuchte und ertönt ein dreifaches akustisches Signal, anhalten ...