Dachlast

Die zulässige Dachlast (einschließlich des Träger-Systems) von 75 kg und das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs dürfen nicht überschritten werden.

Bei der Verwendung von Gepäckträger-Systemen mit geringerer Belastbarkeit kann die zulässige Dachlast nicht ausgenutzt werden. In diesen Fällen darf der Gepäckträger nur bis zu der in der Montageanleitung angegebenen maximalen Gewichtsgrenze belastet werden.

    Siehe auch:

    Katalysator
    Das einwandfreie Funktionieren der Abgasreinigungsanlage (Katalysator) ist für den umweltschonenden Betrieb des Fahrzeugs von entscheidender Bedeutung. Es sind folgende Hinweise zu beachten: ...

    Bedienung
    Abb. 88 Heizung: Bedienungselemente Temperatur einstellen ? Den Drehregler A ? Abb. 88 nach rechts drehen, um die Temperatur zu erhöhen. ? Den Drehregler A nach links drehen, um die Temperat ...

    Starthilfe bei Fahrzeugen mit dem START-STOPP-System
    Abb. 157 Starthilfe - das START-STOPP-System Bei Fahrzeugen mit dem START-STOPP-System darf das Starthilfekabel des Ladegeräts niemals direkt an den Minuspol der Fahrzeugbatterie, sondern au ...