Dachlast
Die zulässige Dachlast (einschließlich des Träger-Systems) von 75 kg und das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs dürfen nicht überschritten werden.
Bei der Verwendung von Gepäckträger-Systemen mit geringerer Belastbarkeit kann die zulässige Dachlast nicht ausgenutzt werden. In diesen Fällen darf der Gepäckträger nur bis zu der in der Montageanleitung angegebenen maximalen Gewichtsgrenze belastet werden.
Siehe auch:
Klimaanlage (manuelle Klimaanlage)
Die Kühlanlage arbeitet nur dann, wenn die Taste
2 ? Abb. 76 gedrückt ist
und folgende Bedingungen erfüllt sind:
? Motor läuft;
? Außentemperatur über ca. +2 ?C;
...
Fahrzeuglack konservieren und polieren
Konservieren
Eine gute Konservierung schützt den Fahrzeuglack weitgehend vor schädlichen
Umwelteinflüssen.
Das Fahrzeug ist spätestens dann mit einem hochwertigen
Hartwachs-K ...
Vorarbeiten
Vor dem eigentlichen Radwechsel müssen folgende Arbeiten durchgeführt
werden:
? Das Fahrzeug bei einer Reifenpanne möglichst weit vom fließenden Verkehr
abstellen. Die Stell ...
