Dachlast
Die zulässige Dachlast (einschließlich des Träger-Systems) von 75 kg und das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs dürfen nicht überschritten werden.
Bei der Verwendung von Gepäckträger-Systemen mit geringerer Belastbarkeit kann die zulässige Dachlast nicht ausgenutzt werden. In diesen Fällen darf der Gepäckträger nur bis zu der in der Montageanleitung angegebenen maximalen Gewichtsgrenze belastet werden.
Siehe auch:
Notentriegelung der Gepäckraumklappe
Abb. 17 Notentriegelung der Gepäckraumklappe
Liegt ein Fehler in der Zentralverriegelung vor, kann die Gepäckraumklappe manuell
entriegelt werden.
Gepäckraumklappe entriegeln
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Klappbarer Haken (Combi)
Abb. 51 Gepäckraum: klappbarer Haken
An beiden Seiten des Gepäckraums befinden sich klappbare Haken zur Befestigung
kleinerer Gepäckstücke, z. B. Taschen u. Ä. ? Abb. 51. ...
Schalten (Schaltgetriebe)
Abb. 82 Schaltschema des 5-Gang- Schaltgetriebes
Das Kupplungspedal beim Gangwechsel immer völlig durchtreten, um übermäßigen
Verschleiß der Kupplung zu vermeiden.
Bei ...
