Kraftstoff

Sollte ein Reservekanister mitgeführt werden, sind die nationalen gesetzlichen Bestimmungen ACHTUNG
Sollte ein Reservekanister mitgeführt werden, sind die nationalen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten. Aus Sicherheitsgründen empfehlen wir Ihnen, keinen Kanister mitzunehmen. Bei einem Unfall kann der Kanister beschädigt werden und Kraftstoff auslaufen - Brandgefahr!

■ Den Kraftstoffbehälter niemals ganz leerfahren! Durch die unregelmäßige Kraftstoffversorgung VORSICHT
■ Den Kraftstoffbehälter niemals ganz leerfahren! Durch die unregelmäßige Kraftstoffversorgung kann es zu Fehlzündungen kommen, was zur schwerwiegenden Beschädigung der Teile des Motors sowie der Abgasanlage führen kann.
■ Übergelaufenen Kraftstoff unverzüglich vom Fahrzeuglack entfernen - Gefahr von Lackschäden!

Siehe auch:

Parkzettelhalter
Abb. 57 Frontscheibe: Parkzettelhalter Der Parkzettelhalter dient z. B. zur Befestigung der Parkzettel. ACHTUNG Vor Fahrtbeginn ist der Zettel immer zu entfernen, damit das Sichtfeld des Fahre ...

Gepäckraumklappe
Abb. 15 Gepäckraumklappe entriegeln Nach dem Entriegeln des Fahrzeugs kann die Klappe durch Drücken des Handgriffs oberhalb des Kennzeichens geöffnet werden. Öffnen ? Auf ...

Bremsen und bremsunterstützende Systeme
ACHTUNG ■ Der Bremskraftverstärker arbeitet nur bei laufendem Motor. Man muss beim abgestellten Motor mehr Kraft zum Bremsen aufwenden - Unfallgefahr! ■ Beim Halte- oder Bremsvo ...