Parklicht
Parklicht 
? Die Zündung ausschalten.
? Den Blinkerhebel ? Abb. 28 nach oben bzw. nach unten drücken - das Standlicht
auf der rechten bzw. linken Fahrzeugseite wird eingeschaltet.
Beidseitiges Parklicht
? Den Lichtschalter in Stellung
drehen und das
Fahrzeug verriegeln.
Hinweis
■ Das Parklicht
lässt sich nur bei ausgeschalteter
Zündung aktivieren.
■ Wenn das rechte oder linke Blinklicht eingeschaltet worden ist und die Zündung
ausgeschaltet wird, dann wird das Parklicht nicht automatisch eingeschaltet.
Siehe auch:
Dieselkraftstoff
Ihr Fahrzeug kann nur mit Dieselkraftstoff betrieben werden, der der Norm
EN 590 (in Deutschland auch DIN 51628, in Österreich auch ÖNORM C 1590, in
Russland auch GOST R 52368-2005 / EN ...
Zündschloss
Abb. 94 Positionen des Fahrzeugschlüssels im Zündschloss
Benzinmotoren
1 - Zündung ausgeschaltet, Motor abgestellt, die Lenkung kann gesperrt werden
2 - Zündung eingeschaltet
...
Glühlampe für Kennzeichenleuchte wechseln
Abb. 153 Kennzeichenleuchte ausbauen
Lesen und beachten Sie zuerst
die einleitenden Informationen und Sicherheitshinweise
.
? Die Gepäckraumklappe öffnen und die Glasabdeckung abschr ...
