Parklicht
Parklicht 
? Die Zündung ausschalten.
? Den Blinkerhebel ? Abb. 28 nach oben bzw. nach unten drücken - das Standlicht
auf der rechten bzw. linken Fahrzeugseite wird eingeschaltet.
Beidseitiges Parklicht
? Den Lichtschalter in Stellung
drehen und das
Fahrzeug verriegeln.
Hinweis
■ Das Parklicht
lässt sich nur bei ausgeschalteter
Zündung aktivieren.
■ Wenn das rechte oder linke Blinklicht eingeschaltet worden ist und die Zündung
ausgeschaltet wird, dann wird das Parklicht nicht automatisch eingeschaltet.
Siehe auch:
Geschwindigkeitsregelanlage vorübergehend abschalten
Die Geschwindigkeitsregelanlage wird vorübergehend abgeschaltet, indem der
Schalter A ? Abb. 68 in die gefederte Position CANCEL bzw. auch das
Brems- oder Kupplungspedal gedrückt wird.
...
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