Parklicht

Parklicht ? Die Zündung ausschalten.

? Die Zündung ausschalten.
? Den Blinkerhebel ? Abb. 28 nach oben bzw. nach unten drücken - das Standlicht auf der rechten bzw. linken Fahrzeugseite wird eingeschaltet.

Beidseitiges Parklicht

? Den Lichtschalter in Stellung Fahrzeug verriegeln. drehen und das Fahrzeug verriegeln.

■ Das Parklicht  lässt sich nur bei ausgeschalteter Hinweis
■ Das Parklicht
Zündung aktivieren. lässt sich nur bei ausgeschalteter Zündung aktivieren.
■ Wenn das rechte oder linke Blinklicht eingeschaltet worden ist und die Zündung ausgeschaltet wird, dann wird das Parklicht nicht automatisch eingeschaltet.

    Siehe auch:

    Geschwindigkeitsregelanlage vorübergehend abschalten
    Die Geschwindigkeitsregelanlage wird vorübergehend abgeschaltet, indem der Schalter A ? Abb. 68 in die gefederte Position CANCEL bzw. auch das Brems- oder Kupplungspedal gedrückt wird. ...

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