Parklicht
Parklicht 
? Die Zündung ausschalten.
? Den Blinkerhebel ? Abb. 28 nach oben bzw. nach unten drücken - das Standlicht
auf der rechten bzw. linken Fahrzeugseite wird eingeschaltet.
Beidseitiges Parklicht
? Den Lichtschalter in Stellung
drehen und das
Fahrzeug verriegeln.
Hinweis
■ Das Parklicht
lässt sich nur bei ausgeschalteter
Zündung aktivieren.
■ Wenn das rechte oder linke Blinklicht eingeschaltet worden ist und die Zündung
ausgeschaltet wird, dann wird das Parklicht nicht automatisch eingeschaltet.
Siehe auch:
Radwechsel
ACHTUNG
■ Wenn man sich im fließenden Straßenverkehr befindet, die Warnblinkanlage
einschalten und in der vorgeschriebenen Entfernung das Warndreieck aufstellen!
Dabei sind die ...
Nebelschlussleuchte
Die Kontrollleuchte leuchtet bei
eingeschalteter Nebelschlussleuchte. ...
Parkzettelhalter
Abb. 57 Frontscheibe: Parkzettelhalter
Der Parkzettelhalter dient z. B. zur Befestigung der Parkzettel.
ACHTUNG
Vor Fahrtbeginn ist der Zettel immer zu entfernen, damit das Sichtfeld des
Fahre ...
