Parklicht

Parklicht ? Die Zündung ausschalten.

? Die Zündung ausschalten.
? Den Blinkerhebel ? Abb. 28 nach oben bzw. nach unten drücken - das Standlicht auf der rechten bzw. linken Fahrzeugseite wird eingeschaltet.

Beidseitiges Parklicht

? Den Lichtschalter in Stellung Fahrzeug verriegeln. drehen und das Fahrzeug verriegeln.

■ Das Parklicht  lässt sich nur bei ausgeschalteter Hinweis
■ Das Parklicht
Zündung aktivieren. lässt sich nur bei ausgeschalteter Zündung aktivieren.
■ Wenn das rechte oder linke Blinklicht eingeschaltet worden ist und die Zündung ausgeschaltet wird, dann wird das Parklicht nicht automatisch eingeschaltet.

    Siehe auch:

    Allgemeine Hinweise
    In diesem Abschnitt finden Sie wichtige Informationen, Tipps und Hinweise zum Thema passive Sicherheit in Ihrem Fahrzeug. Wir haben hier alles zusammengefasst, was Sie beispielsweise über die ...

    Getränkehalter
    Abb. 63 Getränkehalter Getränkehalter in der Mittelkonsole vorn In die Vertiefungen können zwei Getränkebehälter gestellt werden A ? Abb. 63. Getränkehalter in der M ...

    Dieselkraftstoff
    Ihr Fahrzeug kann nur mit Dieselkraftstoff betrieben werden, der der Norm EN 590 (in Deutschland auch DIN 51628, in Österreich auch ÖNORM C 1590, in Russland auch GOST R 52368-2005 / EN ...