Dachlast

Die zulässige Dachlast (einschließlich des Träger-Systems) von 75 kg und das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs dürfen nicht überschritten werden.

Bei der Verwendung von Gepäckträger-Systemen mit geringerer Belastbarkeit kann die zulässige Dachlast nicht ausgenutzt werden. In diesen Fällen darf der Gepäckträger nur bis zu der in der Montageanleitung angegebenen maximalen Gewichtsgrenze belastet werden.

    Siehe auch:

    Geschwindigkeitsregelanlage vorübergehend abschalten
    Die Geschwindigkeitsregelanlage wird vorübergehend abgeschaltet, indem der Schalter A ? Abb. 68 in die gefederte Position CANCEL bzw. auch das Brems- oder Kupplungspedal gedrückt wird. ...

    Rad wechseln
    Den Radwechsel möglichst auf einer waagerechten Fläche durchführen. ? Die Radvollblende bzw. die Abdeckkappen abnehmen. ? Bei Leichtmetallfelgen die Radzierkappe abnehmen. ? Zuerst d ...

    Ablagefächer
    ACHTUNG ■ Nichts auf die Schalttafel legen. Abgelegte Gegenstände könnten während der Fahrt (bei Beschleunigung oder Kurvenfahrt) verrutschen oder herunterfallen und Sie vom ...