Dachlast

Die zulässige Dachlast (einschließlich des Träger-Systems) von 75 kg und das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs dürfen nicht überschritten werden.

Bei der Verwendung von Gepäckträger-Systemen mit geringerer Belastbarkeit kann die zulässige Dachlast nicht ausgenutzt werden. In diesen Fällen darf der Gepäckträger nur bis zu der in der Montageanleitung angegebenen maximalen Gewichtsgrenze belastet werden.

    Siehe auch:

    Frontairbags
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    Gurtstraffer
    Die Sicherheit für den angegurteten Fahrer und Beifahrer wird durch Gurtstraffer an den Aufrollautomaten der vorderen Dreipunkt-Sicherheitsgurte erhöht. Bei Frontalunfällen ab einer ...

    Einleitende Informationen
    Bei der Verwendung der Zentralver- oder -entriegelung werden alle Türen gleichzeitig verriegelt bzw. entriegelt. Die Gepäckraumklappe wird beim Aufschließen entriegelt. Diese kan ...