Dachlast
Die zulässige Dachlast (einschließlich des Träger-Systems) von 75 kg und das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs dürfen nicht überschritten werden.
Bei der Verwendung von Gepäckträger-Systemen mit geringerer Belastbarkeit kann die zulässige Dachlast nicht ausgenutzt werden. In diesen Fällen darf der Gepäckträger nur bis zu der in der Montageanleitung angegebenen maximalen Gewichtsgrenze belastet werden.
Siehe auch:
Geschwindigkeitsregelanlage (GRA)
Die Geschwindigkeitsregelanlage (GRA) hält die eingestellte Geschwindigkeit,
höher
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Seitenairbags
ACHTUNG
■ Ihr Kopf darf sich niemals im Austrittsbereich des Seitenairbags befinden. Bei
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Fahrzeugbatterie laden
Eine geladene Fahrzeugbatterie ist Voraussetzung für ein gutes Startverhalten.
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? Nur beim ?Schnellladen?: Beide Anschlussk ...
