Dachlast

Die zulässige Dachlast (einschließlich des Träger-Systems) von 75 kg und das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs dürfen nicht überschritten werden.

Bei der Verwendung von Gepäckträger-Systemen mit geringerer Belastbarkeit kann die zulässige Dachlast nicht ausgenutzt werden. In diesen Fällen darf der Gepäckträger nur bis zu der in der Montageanleitung angegebenen maximalen Gewichtsgrenze belastet werden.

    Siehe auch:

    Sicherungen
    Die einzelnen Stromkreise sind durch Schmelzsicherungen abgesichert. ? Vor dem Wechseln einer Sicherung muss die Zündung sowie der entsprechende Verbraucher ausgeschaltet werden. ? Feststelle ...

    Kurzstrecken vermeiden
    Abb. 130 Kraftstoffverbrauch in l/100 km bei verschiedenen Temperaturen Kurzstrecken kosten verhältnismäßig viel Kraftstoff. Deshalb empfehlen wir, bei kaltem Motor Strecken unter ...

    Ablagefach auf der Beifahrerseite kühlen
    Abb. 64 Ablagefach: Bedienung der Kühlung ? Mit dem Drehschalter ? Abb. 64 wird die Luftzufuhr geöffnet bzw. verschlossen. Wenn die Luftzufuhr geöffnet und die Klimaanlage einge ...