Dachlast
Die zulässige Dachlast (einschließlich des Träger-Systems) von 75 kg und das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs dürfen nicht überschritten werden.
Bei der Verwendung von Gepäckträger-Systemen mit geringerer Belastbarkeit kann die zulässige Dachlast nicht ausgenutzt werden. In diesen Fällen darf der Gepäckträger nur bis zu der in der Montageanleitung angegebenen maximalen Gewichtsgrenze belastet werden.
Siehe auch:
Antiblockiersystem (ABS)
Die Kontrollleuchte leuchtet nach dem Einschalten der Zündung bzw. während
des Anlassens für einige Sekunden auf. Die Leuchte erlischt, nachdem ein
automatischer
Prüfvorgang ...
Gepäcknetz
Abb. 54 Gepäckraum: Gepäcknetz
Das Gepäcknetz ist für den Transport leichter Gegenstände bestimmt.
ACHTUNG
Im Gepäcknetz dürfen nur weiche (bis insgesamt 1,5 k ...
Touristisches Licht
Dieser Modus ermöglicht das Fahren in Ländern mit gegensätzlichem Verkehrssystem
- Links-/Rechtsverkehr - ohne die entgegenkommenden Fahrzeuge zu blenden. Bei aktivem
Modus Touristi ...
