Dachlast

Die zulässige Dachlast (einschließlich des Träger-Systems) von 75 kg und das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs dürfen nicht überschritten werden.

Bei der Verwendung von Gepäckträger-Systemen mit geringerer Belastbarkeit kann die zulässige Dachlast nicht ausgenutzt werden. In diesen Fällen darf der Gepäckträger nur bis zu der in der Montageanleitung angegebenen maximalen Gewichtsgrenze belastet werden.

    Siehe auch:

    Geschwindigkeitsregelanlage (GRA)
    Die Geschwindigkeitsregelanlage (GRA) hält die eingestellte Geschwindigkeit, höher als 30 km/h, konstant, ohne dass das Gaspedal betätigt werden muss. Das erfolgt jedoch nur in de ...

    Seitenairbags
    ACHTUNG ■ Ihr Kopf darf sich niemals im Austrittsbereich des Seitenairbags befinden. Bei einem Unfall könnten Sie sonst schwer verletzt werden. Dies gilt besonders für Kinder, di ...

    Fahrzeugbatterie laden
    Eine geladene Fahrzeugbatterie ist Voraussetzung für ein gutes Startverhalten. ? Die Zündung und alle elektrischen Stromverbraucher ausschalten. ? Nur beim ?Schnellladen?: Beide Anschlussk ...