Dachlast
Die zulässige Dachlast (einschließlich des Träger-Systems) von 75 kg und das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs dürfen nicht überschritten werden.
Bei der Verwendung von Gepäckträger-Systemen mit geringerer Belastbarkeit kann die zulässige Dachlast nicht ausgenutzt werden. In diesen Fällen darf der Gepäckträger nur bis zu der in der Montageanleitung angegebenen maximalen Gewichtsgrenze belastet werden.
Siehe auch:
Wasserdurchfahrten auf der Straße
Abb. 131 Wasserdurchfahrt
Um Beschädigungen am Fahrzeug bei Wasserdurchfahrten (z. B. überfluteten Straßen)
zu vermeiden, ist Folgendes zu beachten:
? Daher vor einer Wasserdurch ...
Vorarbeiten zur Benutzung des Pannensets
Vor der Benutzung des Pannensets müssen folgende Vorarbeiten durchgeführt
werden.
? Das Fahrzeug bei einer Reifenpanne möglichst weit vom fließenden Verkehr
abstellen. Die St ...
Seitenairbags
ACHTUNG
■ Ihr Kopf darf sich niemals im Austrittsbereich des Seitenairbags befinden. Bei
einem Unfall könnten Sie sonst schwer verletzt werden. Dies gilt besonders
für Kinder, di ...
