Kühlmittel
Das Kühlsystem ist werkseitig mit einem Kühlmittel befüllt.
Das Kühlmittel besteht aus Wasser mit 40 % Kühlmittelzusatz. Diese Mischung garantiert einen Frostschutz bis -25 ?C und schützt das Kühl- und Heizungssystem vor Korrosion. Außerdem verhindert diese Kalkansatz und erhöht den Siedepunkt des Kühlmittels deutlich.
Die Konzentration des Kühlmittels darf aus diesem Grunde auch in der Sommerzeit bzw. in Ländern mit warmem Klima durch Nachfüllen von Wasser nicht verringert werden. Der Anteil des Kühlmittelzusatzes im Kühlmittel muss mindestens 40 % betragen. 40 %.
Ist aus klimatischen Gründen ein stärkerer Frostschutz erforderlich, kann der Kühlmittelzusatzanteil erhöht werden, aber nur bis 60 % (Frostschutz bis ca. -40 ?C). Dann verringert sich der Frostschutz bereits wieder.
Fahrzeuge für Länder mit kaltem Klima erhalten bereits werkseitig Kühlmittel mit einem Frostschutz bis etwa -35 ?C. Der Kühlmittelzusatzanteil sollte in diesen Ländern bei mindestens 50 % liegen.
Zum Nachfüllen empfehlen wir nur das Frostschutzmittel zu verwenden, dessen Bezeichnung auf dem Kühlmittelausgleichsbehälter aufgeführt ist ? Abb. 138.
Kühlmittelfüllmenge

VORSICHT
■ Kühlmittelzusätze, die der richtigen Spezifikation nicht entsprechen, können vor
allem die Korrosionsschutzwirkung erheblich verringern.
■ Die durch Korrosion entstandenen Störungen können zu Kühlmittelverlust und in
der Folge zu schwerwiegenden Motorschäden führen!
Hinweis
Bei Fahrzeugen mit einer Zusatzheizung (Standheizung und -lüftung) ist die Kühlmittelfüllmenge
um ca. 1 l größer.
Siehe auch:
Gepäckraumabdeckung
Abb. 55 Gepäckraumabdeckung ausbauen
Wenn man sperriges Gut befördern möchte, kann bei Bedarf die Gepäckraumabdeckung
ausgebaut werden.
? Die Haltebänder 1 ? Abb. 55 aus ...
Informationen für das Bremsen
Abnutzung
Die Abnutzung der Bremsbeläge ist von den Einsatzbedingungen und der
Fahrweise
abhängig. Wenn häufig im Stadt- und Kurzstreckenverkehr oder sehr sportlich
gefahren wird ...
Was beeinflusst die Fahrsicherheit?
Als Fahrer tragen Sie die Verantwortung für sich und Ihre Mitfahrer. Wenn Ihre
Fahrsicherheit beeinflusst wird, gefährden Sie sich und auch andere Verkehrsteilnehmer.
Deshalb sind folgend ...
