Kühlmittel

die einleitenden Informationen und Sicherheitshinweise Lesen und beachten Sie zuerst die einleitenden Informationen und Sicherheitshinweise Das Kühlsystem ist werkseitig mit einem Kühlmittel befüllt..

Das Kühlsystem ist werkseitig mit einem Kühlmittel befüllt.

Das Kühlmittel besteht aus Wasser mit 40 % Kühlmittelzusatz. Diese Mischung garantiert einen Frostschutz bis -25 ?C und schützt das Kühl- und Heizungssystem vor Korrosion. Außerdem verhindert diese Kalkansatz und erhöht den Siedepunkt des Kühlmittels deutlich.

Die Konzentration des Kühlmittels darf aus diesem Grunde auch in der Sommerzeit bzw. in Ländern mit warmem Klima durch Nachfüllen von Wasser nicht verringert werden. Der Anteil des Kühlmittelzusatzes im Kühlmittel muss mindestens 40 % betragen.

Ist aus klimatischen Gründen ein stärkerer Frostschutz erforderlich, kann der Kühlmittelzusatzanteil erhöht werden, aber nur bis 60 % (Frostschutz bis ca. -40 ?C). Dann verringert sich der Frostschutz bereits wieder.

Fahrzeuge für Länder mit kaltem Klima erhalten bereits werkseitig Kühlmittel mit einem Frostschutz bis etwa -35 ?C. Der Kühlmittelzusatzanteil sollte in diesen Ländern bei mindestens 50 % liegen.

Zum Nachfüllen empfehlen wir nur das Frostschutzmittel zu verwenden, dessen Bezeichnung auf dem Kühlmittelausgleichsbehälter aufgeführt ist ? Abb. 120.

Kühlmittelfüllmenge

VORSICHT

■ Kühlmittelzusätze, die der richtigen Spezifikation nicht entsprechen, können VORSICHT
■ Kühlmittelzusätze, die der richtigen Spezifikation nicht entsprechen, können vor allem die Korrosionsschutzwirkung erheblich verringern.
■ Die durch Korrosion entstandenen Störungen können zu Kühlmittelverlust und in der Folge zu schwerwiegenden Motorschäden führen!

Bei Fahrzeugen mit einer Zusatzheizung (Standheizung und -lüftung) ist die Hinweis
Bei Fahrzeugen mit einer Zusatzheizung (Standheizung und -lüftung) ist die Kühlmittelfüllmenge um ca. 1 l größer.

    Siehe auch:

    Nebelschlussleuchte
    Die Kontrollleuchte leuchtet bei eingeschalteter Nebelschlussleuchte. ...

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