Kopfairbags

■ Im Austrittsbereich der Kopfairbags dürfen sich keine Gegenstände befinden, ACHTUNG
■ Im Austrittsbereich der Kopfairbags dürfen sich keine Gegenstände befinden, damit sich die Airbags ungehindert entfalten können.
■ An den Kleiderhaken im Fahrzeug nur leichte Bekleidung aufhängen. In den Taschen der Kleidungsstücke keine schweren und scharfkantigen Gegenstände belassen. Außerdem dürfen zum Aufhängen der Kleidung keine Kleiderbügel verwendet werden.
■ Das Airbag-Steuergerät arbeitet mit Sensoren, die in den vorderen Türen angebracht sind. Deswegen dürfen sowohl an den Türen als auch an den Türverkleidungen keine Anpassungen (z. B. zusätzlicher Einbau von Lautsprechern) vorgenommen werden. Dabei entstehende Beschädigungen können die Funktion des Airbag-Systems negativ beeinflussen. Alle Arbeiten an den vorderen Türen und ihren Verkleidungen dürfen nur von einem Fachbetrieb vorgenommen werden.
■ Zwischen den Personen und dem Wirkungsbereich der Kopfairbags dürfen sich keine weiteren Personen (z. B. Kinder) oder Tiere befinden. Außerdem sollte keiner der Insassen während der Fahrt den Kopf aus dem Fenster lehnen oder Arme und Hände aus dem Fenster halten.
■ Die Sonnenblenden dürfen nicht zu den Seitenscheiben in den Entfaltungsbereich der Kopfairbags geschwenkt werden, wenn daran Gegenstände, wie z. B. Kugelschreiber usw., befestigt sind. Bei Auslösung der Kopfairbags könnte es zur Verletzung der Insassen kommen.
■ Durch den Einbau von nicht vorgesehenem Zubehör im Bereich der Kopfairbags kann bei einer Airbagauslösung die Schutzfunktion des Kopfairbags erheblich beeinträchtigt werden. Beim Entfalten des ausgelösten Kopfairbags können unter Umständen Teile des verwendeten Zubehörs in den Innenraum geschleudert werden und die Fahrzeuginsassen verletzen, Zubehör, Änderungen und Teileersatz.

Siehe auch:

Netztrennwand (Combi)
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