Kühlmittel
Das Kühlsystem ist werkseitig mit einem Kühlmittel befüllt.
Das Kühlmittel besteht aus Wasser mit 40 % Kühlmittelzusatz. Diese Mischung garantiert einen Frostschutz bis -25 ?C und schützt das Kühl- und Heizungssystem vor Korrosion. Außerdem verhindert diese Kalkansatz und erhöht den Siedepunkt des Kühlmittels deutlich.
Die Konzentration des Kühlmittels darf aus diesem Grunde auch in der Sommerzeit bzw. in Ländern mit warmem Klima durch Nachfüllen von Wasser nicht verringert werden. Der Anteil des Kühlmittelzusatzes im Kühlmittel muss mindestens 40 % betragen.
Ist aus klimatischen Gründen ein stärkerer Frostschutz erforderlich, kann der Kühlmittelzusatzanteil erhöht werden, aber nur bis 60 % (Frostschutz bis ca. -40 ?C). Dann verringert sich der Frostschutz bereits wieder.
Fahrzeuge für Länder mit kaltem Klima erhalten bereits werkseitig Kühlmittel mit einem Frostschutz bis etwa -35 ?C. Der Kühlmittelzusatzanteil sollte in diesen Ländern bei mindestens 50 % liegen.
Zum Nachfüllen empfehlen wir nur das Frostschutzmittel zu verwenden, dessen Bezeichnung auf dem Kühlmittelausgleichsbehälter aufgeführt ist ? Abb. 100.
Kühlmittelfüllmenge
VORSICHT
■ Kühlmittelzusätze, die der richtigen Spezifikation nicht entsprechen, können
vor allem die Korrosionsschutzwirkung erheblich verringern.
■ Die durch Korrosion entstandenen Störungen können zu Kühlmittelverlust und
in der Folge zu schwerwiegenden Motorschäden führen!
Siehe auch:
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Beim Beschleunigen verbraucht ein Fahrzeug den meisten Kraftstoff, deshalb sind
unnötiges Beschleunigen und Bremsen zu vermeiden. Wenn vorausschauend gefahren wird,
dann muss weniger gebremst ...
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Abb. 121 Einbauort des Kopfairbags
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