Dachlast
Die zulässige Dachlast (einschließlich des Träger-Systems) von 75 kg und das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs dürfen nicht überschritten werden.
Bei der Verwendung von Gepäckträger-Systemen mit geringerer Belastbarkeit kann die zulässige Dachlast nicht ausgenutzt werden. In diesen Fällen darf der Gepäckträger nur bis zu der in der Montageanleitung angegebenen maximalen Gewichtsgrenze belastet werden.
Siehe auch:
Elektronische Wegfahrsicherung (Wegfahrsperre)
Im Griff des Schlüssels befindet sich ein elektronischer Chip. Mit dessen
Hilfe wird
die Wegfahrsicherung beim Einstecken des Schlüssels in das Zündschloss
deaktiviert.
Wenn der ...
Klappbarer Doppelhaken
Abb. 50 Gepäckraum: klappbarer Doppelhaken
Je nach Fahrzeugausstattung befindet sich an einer oder an beiden Seiten des
Gepäckraums ein klappbarer Doppelhaken zur Befestigung kleinerer ...
Vorglühanlage (Dieselmotor)
Bei kaltem Motor leuchtet die Kontrollleuchte
beim Einschalten der Zündung (Vorglühstellung)
2 auf. Nach dem Erlöschen der Kontrollleuchte kann der Motor angelassen werden.
Bei bet ...
