Dachlast
Die zulässige Dachlast (einschließlich des Träger-Systems) von 75 kg und das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs dürfen nicht überschritten werden.
Bei der Verwendung von Gepäckträger-Systemen mit geringerer Belastbarkeit kann die zulässige Dachlast nicht ausgenutzt werden. In diesen Fällen darf der Gepäckträger nur bis zu der in der Montageanleitung angegebenen maximalen Gewichtsgrenze belastet werden.
Siehe auch:
Wasserdurchfahrten auf der Straße
Abb. 114 Wasserdurchfahrt
Um Beschädigungen am Fahrzeug bei Wasserdurchfahrten (z. B. überfluteten
Straßen) zu vermeiden, ist Folgendes zu beachten:
? Daher vor einer Wasserdurch ...
Gepäckraum
Im Interesse der Einhaltung guter Fahreigenschaften des Fahrzeugs ist Folgendes
zu beachten:
? Die Last so gleichmäßig wie möglich verteilen.
? Schwere Gegenstände möglic ...
Auto-Check-Control
Fahrzeugzustand
Bei eingeschalteter Zündung und während der Fahrt werden im Fahrzeug immer
bestimmte Funktionen und Zustände einzelner Fahrzeugsysteme geprüft.
Einige Stör ...
