Dachlast

Die zulässige Dachlast (einschließlich des Träger-Systems) von 75 kg und das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs dürfen nicht überschritten werden.

Bei der Verwendung von Gepäckträger-Systemen mit geringerer Belastbarkeit kann die zulässige Dachlast nicht ausgenutzt werden. In diesen Fällen darf der Gepäckträger nur bis zu der in der Montageanleitung angegebenen maximalen Gewichtsgrenze belastet werden.

    Siehe auch:

    Traktionskontrolle (ASR)
    Wenn die Kontrollleuchte blinkt, greift die ASR gerade ein. Wenn die Kontrollleuchte gleich nach dem Anlassen des Motors aufleuchtet, kann die ASR aus technischen Gründen ausgeschaltet s ...

    Bremsanlage
    Die Kontrollleuchte leuchtet bei zu niedrigem Bremsflüssigkeitsstand oder einer ABS-Störung. Blinkt die Kontrollleuchte und ertönt ein dreifaches akustisches Signal, anhalten ...

    Fahrzeugbatterie ab- bzw. anklemmen
    Nach dem Ab- und erneuten Anklemmen der Fahrzeugbatterie sind zunächst die folgenden Funktionen außer Betrieb bzw. können nicht mehr störungsfrei betrieben werden: Hinweis ...