Dachlast

Die zulässige Dachlast (einschließlich des Träger-Systems) von 75 kg und das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs dürfen nicht überschritten werden.

Bei der Verwendung von Gepäckträger-Systemen mit geringerer Belastbarkeit kann die zulässige Dachlast nicht ausgenutzt werden. In diesen Fällen darf der Gepäckträger nur bis zu der in der Montageanleitung angegebenen maximalen Gewichtsgrenze belastet werden.

    Siehe auch:

    Außenspiegel
    Abb. 31 Türinnenteil: Drehknopf Die Rückspiegel sind vor Fahrtantritt so einzustellen, dass die Sicht nach hinten gewährleistet ist. Außenspiegelbeheizung ? Den Drehknopf ...

    Notentriegelung der Gepäckraumklappe
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    Die Tür-, Gepäckraum- und Motorraumklappenwarnung leuchtet auf, wenn mindestens eine Tür, die Gepäckraum- oder Motorraumklappe nicht geschlossen ist. Das Symbol zeigt an, welche ...