Dachlast

Die zulässige Dachlast (einschließlich des Träger-Systems) von 75 kg und das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs dürfen nicht überschritten werden.

Bei der Verwendung von Gepäckträger-Systemen mit geringerer Belastbarkeit kann die zulässige Dachlast nicht ausgenutzt werden. In diesen Fällen darf der Gepäckträger nur bis zu der in der Montageanleitung angegebenen maximalen Gewichtsgrenze belastet werden.

    Siehe auch:

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    Blinkanlage
    Je nach Position des Blinkerhebels blinkt die linke oder rechte Kontrollleuchte. Fällt ein Blinklicht aus, blinkt die Kontrollleuchte etwa doppelt so schnell. Bei eingeschalteter Warnblinka ...

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