Dachlast
Die zulässige Dachlast (einschließlich des Träger-Systems) von 75 kg und das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs dürfen nicht überschritten werden.
Bei der Verwendung von Gepäckträger-Systemen mit geringerer Belastbarkeit kann die zulässige Dachlast nicht ausgenutzt werden. In diesen Fällen darf der Gepäckträger nur bis zu der in der Montageanleitung angegebenen maximalen Gewichtsgrenze belastet werden.
Siehe auch:
Radwechsel
ACHTUNG
■ Wenn man sich im fließenden Straßenverkehr befindet, die Warnblinkanlage
einschalten und in der vorgeschriebenen Entfernung das Warndreieck aufstellen!
Dabei sind die ...
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