Dachlast
Die zulässige Dachlast (einschließlich des Träger-Systems) von 75 kg und das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs dürfen nicht überschritten werden.
Bei der Verwendung von Gepäckträger-Systemen mit geringerer Belastbarkeit kann die zulässige Dachlast nicht ausgenutzt werden. In diesen Fällen darf der Gepäckträger nur bis zu der in der Montageanleitung angegebenen maximalen Gewichtsgrenze belastet werden.
Siehe auch:
Neuer Motor
In den ersten 1 500 Kilometern muss der Motor eingefahren werden.
Bis 1 000 Kilometer
? Nicht schneller als mit 3/4 der Höchstgeschwindigkeit des eingelegten
Gangs,
d. h. bis 3/4 der hö ...
Fahrzeugbatterie ab- bzw. anklemmen
Nach dem Ab- und erneuten Anklemmen der Fahrzeugbatterie sind zunächst die
folgenden Funktionen außer Betrieb bzw. können nicht mehr störungsfrei betrieben
werden:
Hinweis ...
Abgaskontrollsystem
Die Kontrollleuchte leuchtet nach dem Einschalten
der Zündung auf.
Wenn die Kontrollleuchte nach dem Anlassen des Motors nicht erlischt oder während
der Fahrt aufleuchtet, liegt ein Fe ...
