Dachlast

Die zulässige Dachlast (einschließlich des Träger-Systems) von 75 kg und das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs dürfen nicht überschritten werden.

Bei der Verwendung von Gepäckträger-Systemen mit geringerer Belastbarkeit kann die zulässige Dachlast nicht ausgenutzt werden. In diesen Fällen darf der Gepäckträger nur bis zu der in der Montageanleitung angegebenen maximalen Gewichtsgrenze belastet werden.

    Siehe auch:

    Fahrzeugkenndaten
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    Antiblockiersystem (ABS)
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    Kopfairbags
    ACHTUNG ■ Im Austrittsbereich der Kopfairbags dürfen sich keine Gegenstände befinden, damit sich die Airbags ungehindert entfalten können. ■ An den Kleiderhaken im Fahr ...