Dachlast
Die zulässige Dachlast (einschließlich des Träger-Systems) von 75 kg und das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs dürfen nicht überschritten werden.
Bei der Verwendung von Gepäckträger-Systemen mit geringerer Belastbarkeit kann die zulässige Dachlast nicht ausgenutzt werden. In diesen Fällen darf der Gepäckträger nur bis zu der in der Montageanleitung angegebenen maximalen Gewichtsgrenze belastet werden.
Siehe auch:
Reichweite
Im Display wird die geschätzte Reichweite in Kilometern angezeigt. Sie gibt an,
welche Fahrstrecke Ihr Fahrzeug mit der gegenwärtigen Tankfüllung und bei gleicher
Fahrweise noch zur ...
Unterbodenschutz
Die Fahrzeugunterseite ist gegen chemische und mechanische Einflüsse
dauerhaft
geschützt.
Da im Fahrbetrieb Beschädigungen der Schutzschicht nicht auszuschließen sind,
empf ...
Laufrichtungsgebundene Reifen
Die Laufrichtung ist durch Pfeile auf der Reifenflanke gekennzeichnet. Die so
angegebene Laufrichtung muss unbedingt eingehalten werden. Nur so kommen die optimalen
Eigenschaften dieser Reifen bez ...
