Dachlast

Die zulässige Dachlast (einschließlich des Träger-Systems) von 75 kg und das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs dürfen nicht überschritten werden.

Bei der Verwendung von Gepäckträger-Systemen mit geringerer Belastbarkeit kann die zulässige Dachlast nicht ausgenutzt werden. In diesen Fällen darf der Gepäckträger nur bis zu der in der Montageanleitung angegebenen maximalen Gewichtsgrenze belastet werden.

    Siehe auch:

    Reichweite
    Im Display wird die geschätzte Reichweite in Kilometern angezeigt. Sie gibt an, welche Fahrstrecke Ihr Fahrzeug mit der gegenwärtigen Tankfüllung und bei gleicher Fahrweise noch zur ...

    Unterbodenschutz
    Die Fahrzeugunterseite ist gegen chemische und mechanische Einflüsse dauerhaft geschützt. Da im Fahrbetrieb Beschädigungen der Schutzschicht nicht auszuschließen sind, empf ...

    Laufrichtungsgebundene Reifen
    Die Laufrichtung ist durch Pfeile auf der Reifenflanke gekennzeichnet. Die so angegebene Laufrichtung muss unbedingt eingehalten werden. Nur so kommen die optimalen Eigenschaften dieser Reifen bez ...