Dachlast

Die zulässige Dachlast (einschließlich des Träger-Systems) von 75 kg und das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs dürfen nicht überschritten werden.

Bei der Verwendung von Gepäckträger-Systemen mit geringerer Belastbarkeit kann die zulässige Dachlast nicht ausgenutzt werden. In diesen Fällen darf der Gepäckträger nur bis zu der in der Montageanleitung angegebenen maximalen Gewichtsgrenze belastet werden.

    Siehe auch:

    Elektronische Wegfahrsicherung (Wegfahrsperre)
    Im Griff des Schlüssels befindet sich ein elektronischer Chip. Mit dessen Hilfe wird die Wegfahrsicherung beim Einstecken des Schlüssels in das Zündschloss deaktiviert. Wenn der ...

    Klappbarer Doppelhaken
    Abb. 50 Gepäckraum: klappbarer Doppelhaken Je nach Fahrzeugausstattung befindet sich an einer oder an beiden Seiten des Gepäckraums ein klappbarer Doppelhaken zur Befestigung kleinerer ...

    Vorglühanlage (Dieselmotor)
    Bei kaltem Motor leuchtet die Kontrollleuchte beim Einschalten der Zündung (Vorglühstellung) 2 auf. Nach dem Erlöschen der Kontrollleuchte kann der Motor angelassen werden. Bei bet ...