Dachlast
Die zulässige Dachlast (einschließlich des Träger-Systems) von 75 kg und das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs dürfen nicht überschritten werden.
Bei der Verwendung von Gepäckträger-Systemen mit geringerer Belastbarkeit kann die zulässige Dachlast nicht ausgenutzt werden. In diesen Fällen darf der Gepäckträger nur bis zu der in der Montageanleitung angegebenen maximalen Gewichtsgrenze belastet werden.
Siehe auch:
Kühlmittel nachfüllen
? Den Motor abstellen.
? Den Motor abkühlen lassen.
? Einen Lappen auf den Verschlussdeckel des Kühlmittelausgleichsbehälters ? Abb.
138 legen und den Deckel vorsichtig abschrauben. ...
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