Geschwindigkeitsregelanlage (GRA)
Die Geschwindigkeitsregelanlage (GRA) hält die eingestellte Geschwindigkeit, höher als 30 km/h (20 mph), konstant, ohne dass Sie das Gaspedal betätigen müssen.
Das erfolgt jedoch nur in dem Umfang, wie es Motorleistung bzw. Motorbremswirkung zulassen.
Bei der aktivierten Geschwindigkeitsregelanlage leuchtet die Kontrollleuchte
im Kombi-Instrument.
ACHTUNG
■ Aus Sicherheitsgründen darf die Geschwindigkeitsregelanlage bei dichtem
Verkehr und ungünstigem Fahrbahnzustand (z. B. Glätte, rutschige Fahrbahn,
Rollsplitt) nicht benutzt werden - Unfallgefahr!
■ Die gespeicherte Geschwindigkeit darf nur dann wieder aufgenommen werden,
wenn sie für die gerade bestehenden Verkehrsverhältnisse nicht zu hoch
ist.
■ Um ein unbeabsichtigtes Benutzen der Geschwindigkeitsregelanlage zu
verhindern,
ist die Anlage nach Benutzung immer auszuschalten.
VORSICHT
■ Wenn bei eingeschalteter Geschwindigkeitsregelanlage (Fahrzeug mit
Schaltgetriebe)
in den Leerlauf geschaltet wird, dann ist immer das Kupplungspedal
durchzutreten! Sonst kann der Motor unbeabsichtigt hochdrehen.
■ Beim Fahren auf Strecken mit höherem Gefälle kann die
Geschwindigkeitsregelanlage
die Geschwindigkeit nicht konstant halten. Durch das Eigengewicht des
Fahrzeugs erhöht sich die Geschwindigkeit. Daher ist rechtzeitig in einen
niedrigeren
Gang zu schalten oder das Fahrzeug mit der Fußbremse abzubremsen.
Hinweis
Bei Fahrzeugen mit automatischem Getriebe kann die Geschwindigkeitsregelanlage
nicht eingeschaltet werden, wenn sich der Wählhebel in der Position P, N,
oder R befindet.
Siehe auch:
Notverriegelung der Türen
Abb. 13 Hintertür: Notverriegelung der Tür
Auf der Stirnseite der Türen, die keinen Schließzylinder haben, befindet sich
ein
Notverschließmechanismus, der nur nach de ...
START-STOPP
Abb. 101 Taste für das START-STOPP-System
Das START-STOPP-System hilft Ihnen, Kraftstoff zu sparen sowie schädliche Emissionen
und den CO2-Ausstoß zu reduzieren.
Die Funktion ist ...
Abblendlicht
Die Kontrollleuchte leuchtet bei eingeschaltetem
Abblendlicht. ...