Zentralverriegelungstaste
Abb. 12 Mittelkonsole: Zentralverriegelungstaste
Wenn das Fahrzeug nicht von außen verriegelt wurde, kann es mit der Wipptaste ? Abb. 12 auch ohne eingeschaltete Zündung ent- und verriegelt werden.
Alle Türen und die Gepäckraumklappe verriegeln
? Die Taste im Bereich ? Abb. 12 drücken. Das Symbol in der Taste leuchtet auf.
Alle Türen und die Gepäckraumklappe entriegeln
? Die Taste im Bereich ? Abb. 12 drücken. Das Symbol in der Taste erlischt.
Wenn Ihr Fahrzeug mit der Zentralverriegelungstaste verriegelt wurde, gilt Folgendes.
? Ein Öffnen der Türen und der Gepäckraumklappe von außen ist nicht möglich
(Sicherheit z. B. beim Anhalten an einer Kreuzung).
? Die Türen können von innen einzeln entriegelt und durch Ziehen am
Türöffnungshebel geöffnet werden.
? Ist mindestens eine Tür geöffnet, kann das Fahrzeug nicht verriegelt werden.
? Bei einem Unfall mit Airbag-Auslösung werden die von innen verriegelten Türen
automatisch entriegelt, um Helfern Zugang in das Fahrzeug zu ermöglichen.
ACHTUNG
Die Zentralverriegelung funktioniert auch bei ausgeschalteter Zündung. Weil
jedoch bei verriegelten Türen im Notfall Hilfe von außen erschwert wird, sollten
Kinder nie unbeaufsichtigt im Fahrzeug zurückgelassen werden. Verriegelte
Türen erschweren Helfern im Notfall, in das Fahrzeuginnere zu gelangen
- Lebensgefahr!
Hinweis
Falls die Safesicherung aktiviert ist, sind die Türöffnungshebel und die
Zentralverriegelungstasten außer Funktion.
Siehe auch:
Telefon über das Informationsdisplay bedienen
Im Menü Phone (Telefon) können folgende Menüpunkte gewählt werden.
■ Phone book (Telefonbuch)
■ Dial number (Nummernwahl)
■ Call register (Anruflisten)
■ ...
Schalten
Abb. 66 Schaltschema des 5-Gang- bzw. 6-Gang-Schaltgetriebes
Das Kupplungspedal beim Gangwechsel immer völlig durchtreten, um übermäßigen
Verschleiß der Kupplung zu ver ...
Rückleuchte (Combi)
Abb. 172 Gepäckraum: Abdeckung des Lampenhalters / Ausbau des Lampenhalters
Glühlampen im Lampenhalter wechseln
? Die Abdeckung des Lampenhalters öffnen ? Abb. 172 - A.
? Die Gl&uu ...