Starthilfe
Springt der Motor nicht an, weil die Fahrzeugbatterie entladen ist, kann die Batterie eines anderen Fahrzeugs zum Anlassen des Motors verwendet werden. Es werden dafür Starthilfekabel benötigt.
Beide Batterien müssen 12 V Nennspannung haben. Die Kapazität (Ah) der stromgebenden Batterie darf nicht wesentlich unter der Kapazität der entladenen Batterie liegen.
Starthilfekabel
Nur Starthilfekabel mit ausreichend großem Querschnitt und mit isolierten Polzangen verwenden. Die Hinweise des Herstellers beachten.
Pluskabel - Farbkennzeichnung in den meisten Fällen rot.
Minuskabel - Farbkennzeichnung in den meisten Fällen schwarz.
ACHTUNG
■ Eine entladene Fahrzeugbatterie kann bereits bei Temperaturen wenig unter
0 ?C gefrieren. Bei gefrorener Batterie keine Starthilfe durchführen -
Explosionsgefahr!
■ Die Warnhinweise bei Arbeiten im Motorraum beachten.
■ Die nicht isolierten Teile der Polzangen dürfen sich auf keinen Fall
berühren.
Außerdem darf das an den Pluspol der Batterie angeklemmte Starthilfekabel
nicht mit elektrisch leitenden Fahrzeugteilen in Berührung kommen -
Kurzschlussgefahr!
■ Das Starthilfekabel nicht an den Minuspol der entladenen Batterie anklemmen.
Durch Funkenbildung beim Anlassen könnte sich aus der Batterie ausströmendes
Knallgas entzünden.
■ Die Starthilfekabel so verlegen, dass diese nicht von sich drehenden Teilen
im Motorraum erfasst werden können.
■ Nicht über die Batterie beugen - Verätzungsgefahr!
■ Die Verschlussstopfen der Batteriezellen müssen fest verschraubt sein.
■ Zündquellen (offenes Feuer usw.) von den Batterien
fernhalten - Explosionsgefahr!
■ Die Starthilfe niemals bei Fahrzeugbatterien mit zu niedrigem Säurestand
verwenden - Explosions- und Verätzungsgefahr.
Hinweis
■ Zwischen beiden Fahrzeugen darf kein Kontakt bestehen, anderenfalls könnte
bereits beim Verbinden der Pluspole Strom fließen.
■ Die entladene Batterie muss ordnungsgemäß am Bordnetz angeklemmt sein.
■ Es wird empfohlen, die Starthilfekabel beim Fachhändler für Autobatterien zu
kaufen.
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