Dachlast
Die zulässige Dachlast (einschließlich des Träger-Systems) von 75 kg und das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs dürfen nicht überschritten werden.
Bei der Verwendung von Gepäckträger-Systemen mit geringerer Belastbarkeit kann die zulässige Dachlast nicht ausgenutzt werden. In diesen Fällen darf der Gepäckträger nur bis zu der in der Montageanleitung angegebenen maximalen Gewichtsgrenze belastet werden.
Siehe auch:
Katalysator
Das einwandfreie Funktionieren der Abgasreinigungsanlage (Katalysator) ist für
den umweltschonenden Betrieb des Fahrzeugs von entscheidender Bedeutung.
Es sind folgende Hinweise zu beachten:
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Bleifreies Benzin
Fahrzeuge mit Benzinmotor dürfen nur bleifreies Benzin tanken. Informationen
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Benzin bieten z. B. die Automobilklubs an. ...
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