Dachlast

Die zulässige Dachlast (einschließlich des Träger-Systems) von 75 kg und das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs dürfen nicht überschritten werden.

Bei der Verwendung von Gepäckträger-Systemen mit geringerer Belastbarkeit kann die zulässige Dachlast nicht ausgenutzt werden. In diesen Fällen darf der Gepäckträger nur bis zu der in der Montageanleitung angegebenen maximalen Gewichtsgrenze belastet werden.

    Siehe auch:

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    Abb. 119 Einbauort der Seitenairbags im Fahrersitz Das Seitenairbag-System bietet einen zusätzlichen Schutz für den Oberkörperbereich (Brust, Bauch und Becken) der Fahrzeuginsassen ...

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    Abb. 72 Wählhebel-Notentriegelung Kommt es zur Unterbrechung der Stromversorgung (z. B. entladene Fahrzeugbatterie, defekte Sicherung) oder zum Defekt der Wählhebelsperre, lässt ...