Dachlast
Die zulässige Dachlast (einschließlich des Träger-Systems) von 75 kg und das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs dürfen nicht überschritten werden.
Bei der Verwendung von Gepäckträger-Systemen mit geringerer Belastbarkeit kann die zulässige Dachlast nicht ausgenutzt werden. In diesen Fällen darf der Gepäckträger nur bis zu der in der Montageanleitung angegebenen maximalen Gewichtsgrenze belastet werden.
Siehe auch:
Türschließzylinder
Zur Enteisung von Türschließzylindern sind speziell dazu bestimmte Produkte
zu
verwenden.
Hinweis
■ Darauf achten, dass bei der Fahrzeugwäsche möglichst wenig Wasser ...
Sicherheitsausstattungen
Lesen und beachten Sie zuerst
die einleitenden Informationen und Sicherheitshinweise
.
Die folgende Aufzählung enthält einen Teil der Sicherheitsausstattung in
Ihrem
Fahrzeug:
? Dr ...
Tür-, Gepäckraum- und Motorraumklappenwarnung
Wenn mindestens eine Tür oder die Gepäckraum- bzw. Motorraumklappe geöffnet
ist, wird im Informationsdisplay das Fahrzeug mit offener entsprechender Tür,
Gepäckraum- bzw. ...
