Dachlast
Die zulässige Dachlast (einschließlich des Träger-Systems) von 75 kg und das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs dürfen nicht überschritten werden.
Bei der Verwendung von Gepäckträger-Systemen mit geringerer Belastbarkeit kann die zulässige Dachlast nicht ausgenutzt werden. In diesen Fällen darf der Gepäckträger nur bis zu der in der Montageanleitung angegebenen maximalen Gewichtsgrenze belastet werden.
Siehe auch:
Klappbarer Doppelhaken
Abb. 50 Gepäckraum: klappbarer Doppelhaken
Je nach Fahrzeugausstattung befindet sich an einer oder an beiden Seiten des
Gepäckraums ein klappbarer Doppelhaken zur Befestigung kleinerer ...
Fahrzeug waschen
Der beste Schutz des Fahrzeugs vor schädlichen Umwelteinflüssen ist häufiges
Waschen und Konservieren. Wie oft das Fahrzeug gewaschen werden sollte,
hängt von vielen Faktoren a ...
Beschreibung der Seitenairbags
Abb. 119 Einbauort der Seitenairbags im Fahrersitz
Das Seitenairbag-System bietet einen zusätzlichen Schutz für den Oberkörperbereich
(Brust, Bauch und Becken) der Fahrzeuginsassen ...
