Dachlast
Die zulässige Dachlast (einschließlich des Träger-Systems) von 75 kg und das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs dürfen nicht überschritten werden.
Bei der Verwendung von Gepäckträger-Systemen mit geringerer Belastbarkeit kann die zulässige Dachlast nicht ausgenutzt werden. In diesen Fällen darf der Gepäckträger nur bis zu der in der Montageanleitung angegebenen maximalen Gewichtsgrenze belastet werden.
Siehe auch:
Airbags abschalten
Das Abschalten der Airbags ist nur für bestimmte Fälle vorgesehen, z. B.
wenn:
? ein Kindersitz auf dem Beifahrersitz verwendet werden muss, bei dem das
Kind
mit dem Rücken zur F ...
Sicherungen
Die einzelnen Stromkreise sind durch Schmelzsicherungen abgesichert.
? Vor dem Wechseln einer Sicherung muss die Zündung sowie der entsprechende
Verbraucher ausgeschaltet werden.
? Feststelle ...
Automatische Waschanlagen
Ihr Fahrzeug kann in automatischen Waschanlagen gewaschen werden.
Vor der Fahrzeugwäsche in einer automatischen Waschanlage sind die üblichen Vorkehrungen
(Schließen von Fenstern ei ...
