Dachlast
Die zulässige Dachlast (einschließlich des Träger-Systems) von 75 kg und das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs dürfen nicht überschritten werden.
Bei der Verwendung von Gepäckträger-Systemen mit geringerer Belastbarkeit kann die zulässige Dachlast nicht ausgenutzt werden. In diesen Fällen darf der Gepäckträger nur bis zu der in der Montageanleitung angegebenen maximalen Gewichtsgrenze belastet werden.
Siehe auch:
Zündschloss
Abb. 63 Positionen des Fahrzeugschlüssels im Zündschloss
Benzinmotoren
1 - Zündung ausgeschaltet, Motor abgestellt, die Lenkung kann gesperrt
werden
2 - Zündung eingeschalt ...
Internes Telefonbuch
Bestandteil der Freisprecheinrichtung ist ein internes Telefonbuch. Dieses
interne
Telefonbuch kann in Abhängigkeit vom Mobiltelefon-Typ verwendet werden.
Nach der ersten Verbindung des Tele ...
Starthilfe bei Fahrzeugen mit dem START-STOPP-System
Abb. 157 Starthilfe - das START-STOPP-System
Bei Fahrzeugen mit dem START-STOPP-System darf das Starthilfekabel des Ladegeräts
niemals direkt an den Minuspol der Fahrzeugbatterie, sondern au ...
