Dachlast

Die zulässige Dachlast (einschließlich des Träger-Systems) von 75 kg und das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs dürfen nicht überschritten werden.

Bei der Verwendung von Gepäckträger-Systemen mit geringerer Belastbarkeit kann die zulässige Dachlast nicht ausgenutzt werden. In diesen Fällen darf der Gepäckträger nur bis zu der in der Montageanleitung angegebenen maximalen Gewichtsgrenze belastet werden.

    Siehe auch:

    Katalysator
    Das einwandfreie Funktionieren der Abgasreinigungsanlage (Katalysator) ist für den umweltschonenden Betrieb des Fahrzeugs von entscheidender Bedeutung. Es sind folgende Hinweise zu beachten: ...

    Bleifreies Benzin
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    Die Kleinstwagen von heute sind längst nicht mehr die Sardinen-Büchsen von einst, bei denen man schon beim Einstieg teilweise akrobatische Verrenkungen absolvieren musste. Dank ausgekl&uum ...