Dachlast

Die zulässige Dachlast (einschließlich des Träger-Systems) von 75 kg und das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs dürfen nicht überschritten werden.

Bei der Verwendung von Gepäckträger-Systemen mit geringerer Belastbarkeit kann die zulässige Dachlast nicht ausgenutzt werden. In diesen Fällen darf der Gepäckträger nur bis zu der in der Montageanleitung angegebenen maximalen Gewichtsgrenze belastet werden.

    Siehe auch:

    Kühlerlüfter
    Der Kühlerlüfter wird durch einen Elektromotor angetrieben und abhängig von der Kühlmitteltemperatur gesteuert. Nach dem Ausschalten der Zündung kann der Kühlerlü ...

    Einleitende Informationen
    Wenn das Fahrzeug nachträglich mit Zubehör ausgestattet werden soll, ein Fahrzeugteil soll durch ein Neues ersetzt oder es sollen technische Änderungen durchgeführt werden, d ...

    Radschrauben
    Felgen und Radschrauben sind konstruktiv aufeinander abgestimmt. Bei jeder Umrüstung auf andere Felgen, z. B. auf Leichtmetallfelgen oder Räder mit Winterbereifung, müssen deshalb ...