Dachlast

Die zulässige Dachlast (einschließlich des Träger-Systems) von 75 kg und das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs dürfen nicht überschritten werden.

Bei der Verwendung von Gepäckträger-Systemen mit geringerer Belastbarkeit kann die zulässige Dachlast nicht ausgenutzt werden. In diesen Fällen darf der Gepäckträger nur bis zu der in der Montageanleitung angegebenen maximalen Gewichtsgrenze belastet werden.

    Siehe auch:

    Unterbodenschutz
    Die Fahrzeugunterseite ist gegen chemische und mechanische Einflüsse dauerhaft geschützt. Da im Fahrbetrieb Beschädigungen der Schutzschicht nicht auszuschließen sind, empf ...

    Traktionskontrolle (ASR)
    Die Kontrollleuchte leuchtet beim Einschalten der Zündung für einige Sekunden auf. Beim Regelungsprozess blinkt die Kontrollleuchte während der Fahrt. Wenn in der ASR ein Fehler vo ...

    Einleitende Informationen
    Die Heizwirkung ist von der Kühlmitteltemperatur abhängig; die volle Heizleistung setzt deshalb erst bei betriebswarmem Motor ein. Bei eingeschalteter Kühlanlage sinkt im Fahrzeug ...