Parklicht
Parklicht 
? Die Zündung ausschalten.
? Den Blinkerhebel ? Abb. 28 nach oben bzw. nach unten drücken - das Standlicht
auf der rechten bzw. linken Fahrzeugseite wird eingeschaltet.
Beidseitiges Parklicht
? Den Lichtschalter in Stellung
drehen und das
Fahrzeug verriegeln.
Hinweis
■ Das Parklicht
lässt sich nur bei ausgeschalteter
Zündung aktivieren.
■ Wenn das rechte oder linke Blinklicht eingeschaltet worden ist und die Zündung
ausgeschaltet wird, dann wird das Parklicht nicht automatisch eingeschaltet.
Siehe auch:
Fahrzeug abschleppen
Fahrzeuge mit Schaltgetriebe können mit einem Abschleppseil bzw. einer
Abschleppstange
oder mit angehobener Vorder- bzw. Hinterachse abgeschleppt
werden.
Fahrzeuge mit automatischem Getrie ...
Verwendung von Kindersitzen
Lesen und beachten Sie zuerst
die einleitenden Informationen und Sicherheitshinweise
.
Übersicht der Nutzbarkeit der Kindersitze auf den jeweiligen Sitzen gemäß der
Norm ECE-R 4 ...
Rad wechseln
Den Radwechsel möglichst auf einer waagerechten Fläche durchführen.
? Die Radvollblende bzw. die Abdeckkappen abnehmen.
? Bei Leichtmetallfelgen die Radzierkappe abnehmen.
? Zuerst d ...
