Parklicht

Parklicht ? Die Zündung ausschalten.

? Die Zündung ausschalten.
? Den Blinkerhebel ? Abb. 28 nach oben bzw. nach unten drücken - das Standlicht auf der rechten bzw. linken Fahrzeugseite wird eingeschaltet.

Beidseitiges Parklicht

? Den Lichtschalter in Stellung Fahrzeug verriegeln. drehen und das Fahrzeug verriegeln.

■ Das Parklicht  lässt sich nur bei ausgeschalteter Hinweis
■ Das Parklicht
Zündung aktivieren. lässt sich nur bei ausgeschalteter Zündung aktivieren.
■ Wenn das rechte oder linke Blinklicht eingeschaltet worden ist und die Zündung ausgeschaltet wird, dann wird das Parklicht nicht automatisch eingeschaltet.

    Siehe auch:

    Neue Reifen
    Neue Reifen müssen ?eingefahren? werden, denn sie haben zu Anfang noch keine optimale Haftfähigkeit. Diese Tatsache während der ersten 500 km beachten und besonders vorsichtig fahre ...

    Vergleichstest Kleinwagen: Einsteigermodell gesucht
    Zwei endlose Sommer lang hat Katja geschuftet. Erst im Biergarten, dann am Conti-Fließband - und schließlich noch als Aushilfe im Supermarkt. Eine mühsame Zeit, die sich nur mit der ...

    Fahrzeuge der Klasse N1
    Bei Fahrzeugen der Klasse N1, die nicht mit einem Schutzgitter ausgestattet sind, ist zur Befestigung der Ladung ein Verzurrset, das der Norm EN 12195 (1 - 4) entspricht, zu verwenden. ...