Parklicht

Parklicht ? Die Zündung ausschalten.

? Die Zündung ausschalten.
? Den Blinkerhebel ? Abb. 28 nach oben bzw. nach unten drücken - das Standlicht auf der rechten bzw. linken Fahrzeugseite wird eingeschaltet.

Beidseitiges Parklicht

? Den Lichtschalter in Stellung Fahrzeug verriegeln. drehen und das Fahrzeug verriegeln.

■ Das Parklicht  lässt sich nur bei ausgeschalteter Hinweis
■ Das Parklicht
Zündung aktivieren. lässt sich nur bei ausgeschalteter Zündung aktivieren.
■ Wenn das rechte oder linke Blinklicht eingeschaltet worden ist und die Zündung ausgeschaltet wird, dann wird das Parklicht nicht automatisch eingeschaltet.

    Siehe auch:

    Rote Symbole
    Ein rotes Symbol signalisiert eine Gefahr. ? Das Fahrzeug anhalten. ? Den Motor abstellen. ? Die signalisierte Funktion überprüfen. ? Notfalls fachmännische Hilfe rufen. Die Bedeut ...

    Notverriegelung der Türen
    Abb. 13 Hintertür: Notverriegelung der Tür Auf der Stirnseite der Türen, die keinen Schließzylinder haben, befindet sich ein Notverschließmechanismus, der nur nach de ...

    Elektronische Wegfahrsicherung (Wegfahrsperre)
    Im Griff des Schlüssels befindet sich ein elektronischer Chip. Mit dessen Hilfe wird die Wegfahrsicherung beim Einstecken des Schlüssels in das Zündschloss deaktiviert. Wenn der ...