Parklicht
Parklicht 
? Die Zündung ausschalten.
? Den Blinkerhebel ? Abb. 28 nach oben bzw. nach unten drücken - das Standlicht
auf der rechten bzw. linken Fahrzeugseite wird eingeschaltet.
Beidseitiges Parklicht
? Den Lichtschalter in Stellung
drehen und das
Fahrzeug verriegeln.
Hinweis
■ Das Parklicht
lässt sich nur bei ausgeschalteter
Zündung aktivieren.
■ Wenn das rechte oder linke Blinklicht eingeschaltet worden ist und die Zündung
ausgeschaltet wird, dann wird das Parklicht nicht automatisch eingeschaltet.
Siehe auch:
Neue Reifen
Neue Reifen müssen ?eingefahren? werden, denn sie haben zu Anfang noch keine
optimale Haftfähigkeit. Diese Tatsache während der ersten 500 km beachten
und besonders vorsichtig fahre ...
Vergleichstest Kleinwagen: Einsteigermodell gesucht
Zwei endlose Sommer lang hat Katja geschuftet. Erst im Biergarten, dann am Conti-Fließband - und schließlich noch als Aushilfe im Supermarkt. Eine mühsame Zeit, die sich nur mit der ...
Fahrzeuge der Klasse N1
Bei Fahrzeugen der Klasse N1, die nicht mit einem Schutzgitter ausgestattet sind,
ist zur Befestigung der Ladung ein Verzurrset, das der Norm EN 12195 (1 - 4) entspricht,
zu verwenden. ...
