Parklicht
Parklicht 
? Die Zündung ausschalten.
? Den Blinkerhebel ? Abb. 28 nach oben bzw. nach unten drücken - das Standlicht
auf der rechten bzw. linken Fahrzeugseite wird eingeschaltet.
Beidseitiges Parklicht
? Den Lichtschalter in Stellung
drehen und das
Fahrzeug verriegeln.
Hinweis
■ Das Parklicht
lässt sich nur bei ausgeschalteter
Zündung aktivieren.
■ Wenn das rechte oder linke Blinklicht eingeschaltet worden ist und die Zündung
ausgeschaltet wird, dann wird das Parklicht nicht automatisch eingeschaltet.
Siehe auch:
Rote Symbole
Ein rotes Symbol signalisiert eine Gefahr.
? Das Fahrzeug anhalten.
? Den Motor abstellen.
? Die signalisierte Funktion überprüfen.
? Notfalls fachmännische Hilfe rufen.
Die Bedeut ...
Notverriegelung der Türen
Abb. 13 Hintertür: Notverriegelung der Tür
Auf der Stirnseite der Türen, die keinen Schließzylinder haben, befindet sich
ein
Notverschließmechanismus, der nur nach de ...
Elektronische Wegfahrsicherung (Wegfahrsperre)
Im Griff des Schlüssels befindet sich ein elektronischer Chip. Mit dessen
Hilfe wird
die Wegfahrsicherung beim Einstecken des Schlüssels in das Zündschloss
deaktiviert.
Wenn der ...
