Parklicht

Parklicht ? Die Zündung ausschalten.

? Die Zündung ausschalten.
? Den Blinkerhebel ? Abb. 28 nach oben bzw. nach unten drücken - das Standlicht auf der rechten bzw. linken Fahrzeugseite wird eingeschaltet.

Beidseitiges Parklicht

? Den Lichtschalter in Stellung Fahrzeug verriegeln. drehen und das Fahrzeug verriegeln.

■ Das Parklicht  lässt sich nur bei ausgeschalteter Hinweis
■ Das Parklicht
Zündung aktivieren. lässt sich nur bei ausgeschalteter Zündung aktivieren.
■ Wenn das rechte oder linke Blinklicht eingeschaltet worden ist und die Zündung ausgeschaltet wird, dann wird das Parklicht nicht automatisch eingeschaltet.

    Siehe auch:

    Ablagefächer
    ACHTUNG ■ Nichts auf die Schalttafel legen. Abgelegte Gegenstände könnten während der Fahrt (bei Beschleunigung oder Kurvenfahrt) verrutschen oder herunterfallen und Sie vom ...

    Gepäckraumabdeckung
    Abb. 55 Gepäckraumabdeckung ausbauen Wenn man sperriges Gut befördern möchte, kann bei Bedarf die Gepäckraumabdeckung ausgebaut werden. ? Die Haltebänder 1 ? Abb. 55 aus ...

    Fahrzeuge der Klasse N1
    Bei Fahrzeugen der Klasse N1, die nicht mit einem Schutzgitter ausgestattet sind, ist zur Befestigung der Ladung ein Verzurrset, das der Norm EN 12195 (1 - 4) entspricht, zu verwenden. ...