Parklicht
Parklicht 
? Die Zündung ausschalten.
? Den Blinkerhebel ? Abb. 28 nach oben bzw. nach unten drücken - das Standlicht
auf der rechten bzw. linken Fahrzeugseite wird eingeschaltet.
Beidseitiges Parklicht
? Den Lichtschalter in Stellung
drehen und das
Fahrzeug verriegeln.
Hinweis
■ Das Parklicht
lässt sich nur bei ausgeschalteter
Zündung aktivieren.
■ Wenn das rechte oder linke Blinklicht eingeschaltet worden ist und die Zündung
ausgeschaltet wird, dann wird das Parklicht nicht automatisch eingeschaltet.
Siehe auch:
Ablagefächer
ACHTUNG
■ Nichts auf die Schalttafel legen. Abgelegte Gegenstände könnten während
der Fahrt (bei Beschleunigung oder Kurvenfahrt) verrutschen oder herunterfallen
und Sie vom ...
Gepäckraumabdeckung
Abb. 55 Gepäckraumabdeckung ausbauen
Wenn man sperriges Gut befördern möchte, kann bei Bedarf die Gepäckraumabdeckung
ausgebaut werden.
? Die Haltebänder 1 ? Abb. 55 aus ...
Fahrzeuge der Klasse N1
Bei Fahrzeugen der Klasse N1, die nicht mit einem Schutzgitter ausgestattet sind,
ist zur Befestigung der Ladung ein Verzurrset, das der Norm EN 12195 (1 - 4) entspricht,
zu verwenden. ...
