Motor anlassen

die einleitenden Informationen und Sicherheitshinweise Lesen und beachten Sie zuerst die einleitenden Informationen und Sicherheitshinweise Die Fahrzeuge mit Dieselmotoren sind mit einer Vorglühanlage ausgerüstet..

Die Fahrzeuge mit Dieselmotoren sind mit einer Vorglühanlage ausgerüstet. Nach dem Einschalten der Zündung leuchtet die Vorglüh-Kontrollleuchte nach dem Erlöschen der Vorglüh-Kontrollleuchte ist der Motor anzulassen.. Unmittelbar nach dem Erlöschen der Vorglüh-Kontrollleuchte ist der Motor anzulassen.

Während vorgeglüht wird, sollten keine größeren elektrischen Verbraucher eingeschaltet sein - die Fahrzeugbatterie wird sonst unnötig belastet.

Vorgehensweise beim Anlassen des Motors

? Vor dem Anlassen den Schalthebel in Leerlauf-Stellung bzw. den Wahlhebel in Stellung P oder N bringen und die Handbremse fest anziehen.
? Das Kupplungspedal ganz durchtreten, die Zündung einschalten 2 ? Abb. 79 und starten 3 - kein Gas geben. Das Kupplungspedal durchgetreten halten, bis der Motor anspringt.
? Sobald der Motor anspringt, den Schlüssel sofort loslassen. Beim Loslassen geht der Fahrzeugschlüssel in die Position 2 zurück.
? Sollte der Motor nicht innerhalb von 10 Sekunden anspringen, den Anlassvorgang abbrechen und den Schlüssel in die Position 1 drehen. Den Anlassvorgang nach etwa einer halben Minute wiederholen.
? Vor dem Anfahren die Handbremse lösen.

    Siehe auch:

    Einleitende Informationen
    Mit dem Funkschlüssel können Sie: ? das Fahrzeug ent- und verriegeln; ? die Gepäckraumklappe entriegeln oder öffnen; ? die Fenster öffnen und schließen. Der Sender m ...

    Einleitende Informationen
    Das Hoch- und Herunterschalten geschieht automatisch. Das Getriebe kann aber auch in den Tiptronic-Betrieb umgeschaltet werden. Dieser Betrieb ermöglicht, die Gänge manuell zu schalten. ...

    Ablagefächer auf der Beifahrerseite
    Abb. 63 Schalttafel: Ablagefächer auf der Beifahrerseite Ablagefächer auf der Beifahrerseite öffnen und schließen ? Den Griff der Klappe in Pfeilrichtung ziehen ? Abb. 63 un ...