Individuelle Einstellungen

Einzeltüröffnung

Diese Wahlfunktion ermöglicht, nur die Fahrertür zu entriegeln. Die anderen Türen und die Tankklappe bleiben verriegelt und werden erst nach nochmaligem Öffnen entriegelt.

Automatisches Verriegeln und Entriegeln

Alle Türen und die Gepäckraumklappe werden ab einer Geschwindigkeit von etwa 15 km/h automatisch verriegelt.

Wenn der Zündschlüssel abgezogen wird, wird das Fahrzeug wieder automatisch entriegelt. Außerdem kann das Fahrzeug vom Fahrer oder Beifahrer durch Drücken der Zentralverriegelungstaste durch Ziehen des Türöffnungshebels oder durch Ziehen des Türöffnungshebels einer vorderen Tür entriegelt werden.

Verriegelte Türen verhindern das ungewollte Eindringen von außen - z. B. an ACHTUNG
Verriegelte Türen verhindern das ungewollte Eindringen von außen - z. B. an Kreuzungen. Sie erschweren jedoch Helfern, im Notfall in das Fahrzeug zu gelangen - Lebensgefahr!

■ Auf Wunsch können Sie die individuellen Einstellungen von einem ŠKODA Hinweis
■ Auf Wunsch können Sie die individuellen Einstellungen von einem ŠKODA Vertragspartner aktivieren lassen.
■ Bei einem Unfall mit Airbag-Auslösung werden die verriegelten Türen automatisch entriegelt, um Helfern den Zugang in das Fahrzeug zu ermöglichen.
■ Beim Ausfall der Zentralverriegelung lässt sich mit dem Schlüssel nur die Fahrertür ent- bzw. verriegeln. Die anderen Türen und die Gepäckraumklappe lassen sich manuell ver- bzw. entriegeln.
■ Notverriegelung der Tür.
■ Notentriegelung der Gepäckraumklappe.

    Siehe auch:

    Kopfstützen
    Die beste Schutzwirkung wird erreicht, wenn die Oberkante der Kopfstütze sich auf einer Höhe mit dem oberen Teil Ihres Kopfes befindet. Die Stellung der vorderen und hinteren äu&szli ...

    Batteriesäurestand prüfen
    Abb. 104 Fahrzeugbatterie: Säurestandsanzeige Wir empfehlen, den Säurestand regelmäßig von einem Fachbetrieb überprüfen zu lassen, insbesondere in den nachfolgenden ...

    Motor abstellen
    Den Motor durch Drehen des Zündschlüssels in die Position 1 abstellen ? Abb. 94. ...