Einleitende Informationen
Die Funktionsbereitschaft des Airbag-Systems wird elektronisch überwacht. Nach jedem Einschalten der Zündung leuchtet die Airbag-Kontrollleuchte für einige Sekunden auf.
Das Aufblasen des Airbags erfolgt in Sekundenbruchteilen und mit hoher Geschwindigkeit, um bei einem Unfall zusätzlichen Schutz zu bieten.
Das Airbag-System besteht (je nach Fahrzeugausstattung) aus:
? einem elektronischen Steuergerät;
? je einem Frontairbag für den Fahrer und Beifahrer;
? Seitenairbags;
? Kopfairbags;
? einer Airbag-Kontrollleuchte im Kombi-Instrument;
? einem Schlüsselschalter für Beifahrer-Frontairbag;
? einer Kontrollleuchte für Beifahrer-Frontairbagabschaltung im
Schalttafelmittelteil.
Eine Störung des Airbag-Systems liegt vor, wenn:
? beim Einschalten der Zündung die Kontrollleuchte
nicht aufleuchtet;
? nach dem Einschalten der Zündung die Kontrollleuchte
nach 4 Sekunden
nicht erlischt;
? nach dem Einschalten der Zündung die Kontrollleuchte
erlischt und wieder
aufleuchtet;
? die Kontrollleuchte während der
Fahrt aufleuchtet oder blinkt;
? die Kontrollleuchte für Beifahrer-Frontairbagabschaltung im
Schalttafelmittelteil
blinkt.
ACHTUNG
■ Der Airbag ist kein Ersatz für den Sicherheitsgurt, sondern ein Teil des
gesamten
passiven Fahrzeug-Sicherheitskonzepts. Es ist darauf zu achten, dass
die bestmögliche Schutzwirkung des Airbags nur im Zusammenwirken mit
dem angelegten Sicherheitsgurt erreicht wird.
■ Damit die Fahrzeuginsassen bei Airbagauslösung mit größtmöglicher Wirksamkeit
geschützt werden, müssen die Vordersitze entsprechend der Körpergröße
richtig eingestellt sein, Richtige Sitzposition.
■ Wenn Sie während der Fahrt keine Sicherheitsgurte angelegt haben, sich zu
weit nach vorn lehnen oder eine andere falsche Sitzposition einnehmen, setzen
Sie sich im Falle eines Unfalls einem erhöhten Verletzungsrisiko aus.
■ Wenn eine Störung vorliegt, dann ist das Airbag-System umgehend von einem
Fachbetrieb überprüfen zu lassen. Es besteht sonst die Gefahr, dass Airbags
bei einem Unfall nicht auslösen.
■ An den Teilen des Airbag-Systems dürfen keinerlei Veränderungen vorgenommen
werden. Alle Arbeiten am Airbag-System sowie der Ein- und Ausbau
von Systemteilen aufgrund anderer Reparaturarbeiten (z. B. Lenkradausbau)
dürfen nur von einem Fachbetrieb vorgenommen werden.
■ Niemals Änderungen am vorderen Stoßfänger oder an der Karosserie vornehmen.
■ Es ist verboten, an einzelnen Teilen des Airbag-Systems zu manipulieren,
denn es könnte zur Auslösung von Airbags kommen.
■ Die Schutzfunktion des Airbag-Systems reicht nur für einen Unfall. Wurde
der Airbag ausgelöst, muss das Airbag-System ausgetauscht werden.
■ Das Airbag-System ist über seine gesamte Funktionsdauer wartungsfrei.
■ Bei Veräußerung des Fahrzeugs dem Käufer das komplette Bordbuch mitgeben.
Beachten Sie, dass auch die Informationen für den eventuell abgeschalteten
Beifahrer-Airbag dazugehören!
■ Bei Entsorgung des Fahrzeugs oder Teilen des Airbag-Systems ist es wichtig,
die nationalen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten.
Siehe auch:
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