Elektrische Fensterheber

■ Wenn das Fahrzeug von außen verriegelt wird, dürfen keine Personen im ACHTUNG
■ Wenn das Fahrzeug von außen verriegelt wird, dürfen keine Personen im Fahrzeug zurückbleiben, weil sich die Fenster im Notfall nicht mehr von innen öffnen lassen.
■ Werden auf den Rücksitzen Kinder befördert, wird empfohlen, die elektrischen Fensterheber der hinteren Türen außer Funktion zu setzen (Sicherheitsschalter) S ? Abb. 17.

■ Die Fensterscheiben sauber halten, um eine korrekte Funktion der elektrischen VORSICHT
■ Die Fensterscheiben sauber halten, um eine korrekte Funktion der elektrischen Fensterheber zu gewährleisten.
■ Für den Fall, dass die Scheiben eingefroren sind, zunächst das Eis, Fensterscheiben und Außenspiegel entfernen und erst danach die Fensterheber betätigen, da sonst der Fensterhebermechanismus beschädigt werden kann.
■ Beim Verlassen des verriegelten Fahrzeugs darauf achten, dass die Fenster stets geschlossen sind.

■ Zur Belüftung des Fahrzeuginnenraums während der Fahrt vorrangig das Hinweis
■ Zur Belüftung des Fahrzeuginnenraums während der Fahrt vorrangig das vorhandene Heiz-, Klima- und Belüftungssystem nutzen. Sind die Fenster geöffnet, kann Staub sowie anderer Schmutz ins Fahrzeug gelangen und zusätzlich können bei bestimmten Geschwindigkeiten Windgeräusche entstehen.
■ Bei hohen Geschwindigkeiten sind die Seitenfenster zu schließen, um einen unnötig hohen Kraftstoffverbrauch zu vermeiden.

Siehe auch:

Sonnenblenden
Abb. 27 Sonnenblende: Fahrer-/Beifahrerseite Die Sonnenblende für den Fahrer bzw. Beifahrer kann aus der Halterung herausgezogen und zur Tür in Pfeilrichtung 1 ? Abb. 27 bzw. 2 geschw ...

Kleiderhaken
Die Kleiderhaken befinden sich an den mittleren Säulen und am Griff des Dachhimmels jeweils über den hinteren Türen. ACHTUNG ■ Darauf achten, dass durch aufgehängte Kl ...

Beschreibung der Seitenairbags
Abb. 119 Einbauort der Seitenairbags im Fahrersitz Das Seitenairbag-System bietet einen zusätzlichen Schutz für den Oberkörperbereich (Brust, Bauch und Becken) der Fahrzeuginsassen ...