Einleitende Informationen
Die Funktionsbereitschaft des Airbag-Systems wird elektronisch überwacht. Nach
jedem Einschalten der Zündung leuchtet die Airbag-Kontrollleuchte
für einige Sekunden auf.
Das Aufblasen des Airbags erfolgt in Sekundenbruchteilen und mit hoher Geschwindigkeit, um bei einem Unfall zusätzlichen Schutz zu bieten.
Das Airbag-System besteht (je nach Fahrzeugausstattung) aus:
? einem elektronischen Steuergerät;
? je einem Frontairbag für den Fahrer und Beifahrer;
? Seitenairbags;
? Kopfairbags;
? einer Airbag-Kontrollleuchte im Kombi-Instrument;
? einem Schlüsselschalter für Beifahrer-Frontairbag;
? einer Kontrollleuchte für Beifahrer-Frontairbagabschaltung im Schalttafelmittelteil.
Eine Störung des Airbag-Systems liegt vor, wenn:
? beim Einschalten der Zündung die Kontrollleuchte
nicht aufleuchtet;
? nach dem Einschalten der Zündung die Kontrollleuchte
nach 4 Sekunden nicht erlischt;
? nach dem Einschalten der Zündung die Kontrollleuchte
erlischt und wieder aufleuchtet;
? die Kontrollleuchte
während der Fahrt aufleuchtet
oder blinkt;
? die Kontrollleuchte für Beifahrer-Frontairbagabschaltung im Schalttafelmittelteil
blinkt.
ACHTUNG
■ Der Airbag ist kein Ersatz für den Sicherheitsgurt, sondern ein Teil des gesamten
passiven Fahrzeug-Sicherheitskonzepts. Es ist darauf zu achten, dass die bestmögliche
Schutzwirkung des Airbags nur im Zusammenwirken mit dem angelegten Sicherheitsgurt
erreicht wird.
■ Damit die Fahrzeuginsassen bei Airbagauslösung mit größtmöglicher Wirksamkeit
geschützt werden, müssen die Vordersitze entsprechend der Körpergröße richtig eingestellt
sein, Richtige Sitzposition.
■ Wenn Sie während der Fahrt keine Sicherheitsgurte angelegt haben, sich zu weit
nach vorn lehnen oder eine andere falsche Sitzposition einnehmen, setzen Sie sich
im Falle eines Unfalls einem erhöhten Verletzungsrisiko aus.
■ Wenn eine Störung vorliegt, dann ist das Airbag-System umgehend von einem Fachbetrieb
überprüfen zu lassen. Es besteht sonst die Gefahr, dass Airbags bei einem Unfall
nicht auslösen.
■ An den Teilen des Airbag-Systems dürfen keinerlei Veränderungen vorgenommen werden.
Alle Arbeiten am Airbag-System sowie der Ein- und Ausbau von Systemteilen aufgrund
anderer Reparaturarbeiten (z. B. Lenkradausbau) dürfen nur von einem Fachbetrieb
vorgenommen werden.
■ Niemals Änderungen am vorderen Stoßfänger oder an der Karosserie vornehmen.
■ Es ist verboten, an einzelnen Teilen des Airbag-Systems zu manipulieren, denn
es könnte zur Auslösung von Airbags kommen.
■ Die Schutzfunktion des Airbag-Systems reicht nur für einen Unfall. Wurde der Airbag
ausgelöst, muss das Airbag-System ausgetauscht werden.
■ Das Airbag-System ist über seine gesamte Funktionsdauer wartungsfrei.
■ Bei Veräußerung des Fahrzeugs dem Käufer das komplette Bordbuch mitgeben. Beachten
Sie, dass auch die Informationen für den eventuell abgeschalteten Beifahrer-Airbag
dazugehören!
■ Bei Entsorgung des Fahrzeugs oder Teilen des Airbag-Systems ist es wichtig, die
nationalen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten.
Siehe auch:
Waschen von Hand
Lesen und beachten Sie zuerst
die einleitenden Informationen und Sicherheitshinweise
.
Beim Waschen von Hand zunächst den Schmutz mit reichlich Wasser aufweichen
und diesen so gut wie m&ou ...
Umluftbetrieb
Im Umluftbetrieb wird weitgehend verhindert, dass verunreinigte Außenluft in
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Umluftbetrieb einschalten
? Die ...
Bleifreies Benzin
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