Internetverbindung

Über die Freisprecheinrichtung kann z. B. ein Notebook ans Internet angeschlossen werden.

Das Steuergerät der Freisprecheinrichtung unterstützt die Technologien GPRS, EDGE und UMTS/3G.

Eine Internetverbindung ist nur über ein Telefon, das über das rSAP-Profil gekoppelt ist, möglich.

Der Ablauf zum Herstellen der Internetverbindung kann je nach Typ und Version des Betriebssystems und dem Typ des anzuschließenden Geräts unterschiedlich sein. Für die erfolgreiche Internetverbindung sind entsprechende Kenntnisse zum Betriebssystem des anzuschließenden Geräts erforderlich.

Ablauf der Koppelung

? Das Mobiltelefon mit der Freisprecheinrichtung koppeln.
? Im Menü Phone (Telefon) - Settings (Einstellungen) - Data (Daten) den Zugangspunkt einstellen (je nach Betreiber, für gewöhnlich ?Internet?).
? Im Menü Phone (Telefon) - Bluetooth (Bluetooth) - Visibility (Sichtbarkeit) die Sichtbarkeit der Freisprecheinrichtung für andere Geräte einschalten.
? Das anzuschließende Gerät nach verfügbaren Bluetooth?-Geräten suchen lassen.
? In der Liste der gefundenen Geräte die Freisprecheinrichtung (standardmäßig ?SKODA_BT?) auswählen.
? Auf dem anzuschließenden Gerät das Passwort eingeben und mögliche Hinweise am anzuschließenden Gerät bzw. im Informationsdisplay befolgen.
? Im Internetbrowser die gewünschte Internetadresse eingeben. Das Betriebssystem fordert Sie auf, die Telefonnummer für den Internetzugang einzugeben (je nach Betreiber, für gewöhnlich ?*99#?).

    Siehe auch:

    Heizung einstellen
    Empfohlene Grundeinstellungen der Heizungsbedienungselemente für die jeweiligen Betriebsarten: Hinweis ■ Bedienungselemente A ? Abb. 59, B , C und die Taste 1 . ■ Luftaustr ...

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    Die Kleiderhaken befinden sich am Griff des Dachhimmels jeweils über den hinteren Türen. ACHTUNG ■ Darauf achten, dass durch aufgehängte Kleidungsstücke die Sicht nach ...

    Geschwindigkeitsmesser
    Lesen und beachten Sie zuerst die einleitenden Informationen und Sicherheitshinweise . Warnung bei Geschwindigkeitsüberschreitung Beim Überschreiten der Fahrgeschwindigkeit von 120 km/ ...