Dachlast
Die zulässige Dachlast (einschließlich des Träger-Systems) von 75 kg und das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs dürfen nicht überschritten werden.
Bei der Verwendung von Gepäckträger-Systemen mit geringerer Belastbarkeit kann die zulässige Dachlast nicht ausgenutzt werden. In diesen Fällen darf der Gepäckträger nur bis zu der in der Montageanleitung angegebenen maximalen Gewichtsgrenze belastet werden.
Siehe auch:
Seitenairbags
ACHTUNG
■ Ihr Kopf darf sich niemals im Austrittsbereich des Seitenairbags befinden. Bei
einem Unfall könnten Sie sonst schwer verletzt werden. Dies gilt besonders für Kinder,
di ...
Abgaskontrollsystem
Wenn die Kontrollleuchte
leuchtet, liegt ein Fehler im Abgaskontrollsystem
vor. Das Motorsteuergerät ermöglicht die Fahrt im Notbetrieb.
Die Hilfe eines Fachbetriebs in Anspruch nehmen ...
Kühlmittelstand prüfen
Abb. 100 Motorraum: Kühlmittelausgleichsbehälter
Der Kühlmittelausgleichsbehälter befindet sich im Motorraum.
? Den Motor abstellen.
? Die Motorraumklappe öffnen.
? De ...