Dachlast
Die zulässige Dachlast (einschließlich des Träger-Systems) von 75 kg und das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs dürfen nicht überschritten werden.
Bei der Verwendung von Gepäckträger-Systemen mit geringerer Belastbarkeit kann die zulässige Dachlast nicht ausgenutzt werden. In diesen Fällen darf der Gepäckträger nur bis zu der in der Montageanleitung angegebenen maximalen Gewichtsgrenze belastet werden.
Siehe auch:
Parkzettelhalter
Abb. 85 Frontscheibe: Parkzettelhalter
Der Parkzettelhalter dient z. B. zur Befestigung der Parkzettel beim Parken auf
gebührenpflichtigen Parkplätzen.
ACHTUNG
Vor Fahrtbeginn ist de ...
Leerlauf reduzieren
Auch der Leerlauf kostet Kraftstoff.
Beim Fahrzeug, das mit keinem START-STOPP-System ausgestattet ist, ist der Motor
auch im Stau, an Bahnschranken und Ampeln mit längerer Rotphase abzustelle ...
Rote Symbole
Ein rotes Symbol signalisiert eine Gefahr.
? Das Fahrzeug anhalten.
? Den Motor abstellen.
? Die signalisierte Funktion überprüfen.
? Notfalls fachmännische Hilfe rufen.
Die Bedeut ...
