Dachlast
Die zulässige Dachlast (einschließlich des Träger-Systems) von 75 kg und das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs dürfen nicht überschritten werden.
Bei der Verwendung von Gepäckträger-Systemen mit geringerer Belastbarkeit kann die zulässige Dachlast nicht ausgenutzt werden. In diesen Fällen darf der Gepäckträger nur bis zu der in der Montageanleitung angegebenen maximalen Gewichtsgrenze belastet werden.
Siehe auch:
Wirtschaftlicher Umgang mit der Klimaanlage
Im Kühlbetrieb verbraucht der Kompressor der Klimaanlage Motorleistung und beeinflusst
dadurch den Kraftstoffverbrauch.
Sollte sich das Fahrzeuginnere des abgestellten Fahrzeugs durch Sonnenei ...
Sicherungen
Die einzelnen Stromkreise sind durch Schmelzsicherungen abgesichert.
? Vor dem Wechseln einer Sicherung muss die Zündung sowie der entsprechende
Verbraucher ausgeschaltet werden.
? Feststell ...
Fahrradträger im Gepäckraum
ACHTUNG
Beim Transport von Fahrrädern ist unbedingt auf die Gewährleistung der
Sicherheit
der Fahrzeuginsassen zu achten.
VORSICHT
Beim Umgang mit dem Fahrrad vorsichtig vorgehen - ...
