Dachlast

Die zulässige Dachlast (einschließlich des Träger-Systems) von 75 kg und das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs dürfen nicht überschritten werden.

Bei der Verwendung von Gepäckträger-Systemen mit geringerer Belastbarkeit kann die zulässige Dachlast nicht ausgenutzt werden. In diesen Fällen darf der Gepäckträger nur bis zu der in der Montageanleitung angegebenen maximalen Gewichtsgrenze belastet werden.

    Siehe auch:

    Sicherungen
    Die einzelnen Stromkreise sind durch Schmelzsicherungen abgesichert. ? Vor dem Wechseln einer Sicherung muss die Zündung sowie der entsprechende Verbraucher ausgeschaltet werden. ? Feststell ...

    Nachträgliche Arbeiten
    Nach dem Radwechsel müssen noch folgende Arbeiten durchgeführt werden. ? Das ausgewechselte Rad mit einer Spezialschraube in der Reserveradmulde verstauen und befestigen. ? Das Bordwer ...

    Umluftbetrieb
    Im Umluftbetrieb wird weitgehend verhindert, dass verunreinigte Außenluft in den Fahrzeuginnenraum gelangt, z. B. beim Durchfahren eines Tunnels oder im Stau. Umluftbetrieb einschalten ? D ...