Dachlast
Die zulässige Dachlast (einschließlich des Träger-Systems) von 75 kg und das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs dürfen nicht überschritten werden.
Bei der Verwendung von Gepäckträger-Systemen mit geringerer Belastbarkeit kann die zulässige Dachlast nicht ausgenutzt werden. In diesen Fällen darf der Gepäckträger nur bis zu der in der Montageanleitung angegebenen maximalen Gewichtsgrenze belastet werden.
Siehe auch:
Klappbarer Haken (Combi)
Abb. 51 Gepäckraum: klappbarer Haken
An beiden Seiten des Gepäckraums befinden sich klappbare Haken zur Befestigung
kleinerer Gepäckstücke, z. B. Taschen u. Ä. ? Abb. 51. ...
Zusatzheizung (Standheizung und -lüftung)
Zusatzheizung (Standheizung)
Die Zusatzheizung (Standheizung) arbeitet in Verbindung mit der Heizung, Klimaanlage
bzw. Climatronic.
Sie kann sowohl im Stand, bei ausgeschaltetem Motor zur Vorw&aum ...
