Dachlast

Die zulässige Dachlast (einschließlich des Träger-Systems) von 75 kg und das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs dürfen nicht überschritten werden.

Bei der Verwendung von Gepäckträger-Systemen mit geringerer Belastbarkeit kann die zulässige Dachlast nicht ausgenutzt werden. In diesen Fällen darf der Gepäckträger nur bis zu der in der Montageanleitung angegebenen maximalen Gewichtsgrenze belastet werden.

    Siehe auch:

    START-STOPP
    Abb. 101 Taste für das START-STOPP-System Das START-STOPP-System hilft Ihnen, Kraftstoff zu sparen sowie schädliche Emissionen und den CO2-Ausstoß zu reduzieren. Die Funktion ist ...

    Kurvenfahrlicht
    Das Kurvenfahrlicht dient zum Ausleuchten der Kurven durch Mitschwenken des Lichtkegels der vorderen Scheinwerfer mit Xenon-Licht. Diese Funktion wird bei einer Geschwindigkeit von mehr als 10 km/ ...

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    Wenn die Kontrollleuchte EPC leuchtet, liegt ein Fehler in der Motorsteuerung vor. Das Motorsteuergerät ermöglicht die Fahrt im Notbetrieb. Die Hilfe eines Fachbetriebs in Anspruch nehme ...