Dachlast

Die zulässige Dachlast (einschließlich des Träger-Systems) von 75 kg und das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs dürfen nicht überschritten werden.

Bei der Verwendung von Gepäckträger-Systemen mit geringerer Belastbarkeit kann die zulässige Dachlast nicht ausgenutzt werden. In diesen Fällen darf der Gepäckträger nur bis zu der in der Montageanleitung angegebenen maximalen Gewichtsgrenze belastet werden.

    Siehe auch:

    Kindersicherheit und der Seitenairbag
    Abb. 125 Ein falsch gesichertes Kind in falscher Sitzposition - gefährdet durch den Seitenairbag / Ein mit einem Kindersitz richtig gesichertes Kind Das Kind darf sich nicht im Entfaltungsbe ...

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