Dachlast

Die zulässige Dachlast (einschließlich des Träger-Systems) von 75 kg und das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs dürfen nicht überschritten werden.

Bei der Verwendung von Gepäckträger-Systemen mit geringerer Belastbarkeit kann die zulässige Dachlast nicht ausgenutzt werden. In diesen Fällen darf der Gepäckträger nur bis zu der in der Montageanleitung angegebenen maximalen Gewichtsgrenze belastet werden.

    Siehe auch:

    Gurtwarnleuchte
    Die Kontrollleuchte leuchtet nach dem Einschalten der Zündung, als Erinnerung, dass der Fahrer bzw. Beifahrer den Sicherheitsgurt anlegt. Die Kontrollleuchte erlischt erst, wenn der Fahrer ...

    Sicherungen
    Die einzelnen Stromkreise sind durch Schmelzsicherungen abgesichert. ? Vor dem Wechseln einer Sicherung muss die Zündung sowie der entsprechende Verbraucher ausgeschaltet werden. ? Feststelle ...

    1,2 l/77 kW TSI Motor - EU5
    a) Steigungen bis 12 %. b) Steigungen bis 8 %. c) Fahrzeuge der Klasse N1. ...