Dachlast

Die zulässige Dachlast (einschließlich des Träger-Systems) von 75 kg und das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs dürfen nicht überschritten werden.

Bei der Verwendung von Gepäckträger-Systemen mit geringerer Belastbarkeit kann die zulässige Dachlast nicht ausgenutzt werden. In diesen Fällen darf der Gepäckträger nur bis zu der in der Montageanleitung angegebenen maximalen Gewichtsgrenze belastet werden.

    Siehe auch:

    Feuerlöscher
    Der Feuerlöscher ist mit Gurten in einer Halterung unter dem Fahrersitz befestigt. Bei Fahrzeugen mit elektrisch verstellbaren Sitzen ist der Feuerlöscher in einer Halterung unter dem Bei ...

    Kühlmitteltemperatur/Kühlmittelstand
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    Abb. 162 Abdeckung des Sicherungskastens im Motorraum / Schematische Darstellung des Sicherungskastens Bei einigen Fahrzeugen muss vor dem Abnehmen der Abdeckung des Sicherungskastens die Batte ...