Dachlast

Die zulässige Dachlast (einschließlich des Träger-Systems) von 75 kg und das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs dürfen nicht überschritten werden.

Bei der Verwendung von Gepäckträger-Systemen mit geringerer Belastbarkeit kann die zulässige Dachlast nicht ausgenutzt werden. In diesen Fällen darf der Gepäckträger nur bis zu der in der Montageanleitung angegebenen maximalen Gewichtsgrenze belastet werden.

    Siehe auch:

    Bremsanlage
    Die Kontrollleuchte leuchtet bei zu niedrigem Bremsflüssigkeitsstand oder einer ABS-Störung. Blinkt die Kontrollleuchte und ertönt ein dreifaches akustisches Signal, anhalten und ...

    Geschwindigkeitsregelanlage
    Die Kontrollleuchte leuchtet, wenn die Geschwindigkeitsregelanlage in Betrieb ist. ...

    Seitenfach im Gepäckraum
    Abb. 83 Gepäckraum: Seitenfach ? Das Fach wird durch Drehen der Verschlüsse in Pfeilrichtung geöffnet ? Abb. 83. In diesem Ablagefach befindet sich der CD-Wechsler. ...