Dachlast

Die zulässige Dachlast (einschließlich des Träger-Systems) von 75 kg und das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs dürfen nicht überschritten werden.

Bei der Verwendung von Gepäckträger-Systemen mit geringerer Belastbarkeit kann die zulässige Dachlast nicht ausgenutzt werden. In diesen Fällen darf der Gepäckträger nur bis zu der in der Montageanleitung angegebenen maximalen Gewichtsgrenze belastet werden.

    Siehe auch:

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    Abb. 70 Ablagefach in der Türverkleidung Im Bereich B ? Abb. 70 des Ablagefachs der vorderen Türen befindet sich ein Flaschenhalter. ACHTUNG Damit der Wirkungsbereich der Seitenair ...

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