Dachlast

Die zulässige Dachlast (einschließlich des Träger-Systems) von 75 kg und das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs dürfen nicht überschritten werden.

Bei der Verwendung von Gepäckträger-Systemen mit geringerer Belastbarkeit kann die zulässige Dachlast nicht ausgenutzt werden. In diesen Fällen darf der Gepäckträger nur bis zu der in der Montageanleitung angegebenen maximalen Gewichtsgrenze belastet werden.

    Siehe auch:

    Tür offen
    Die Kontrollleuchte leuchtet beim Öffnen einer oder mehrerer Türen oder beim Öffnen der Gepäckraumklappe. ACHTUNG Wenn aus technischen Gründen angehalten werden muss, ...

    Kraftstoffverbrauch nach ECE-Vorschriften und EURichtlinien
    In Abhängigkeit von Umfang der Sonderausstattung, Fahrweise, Verkehrssituation, Witterungseinflüssen und Fahrzeugzustand können sich bei der Benutzung des Fahrzeugs in der Praxis ...

    Einparkhilfe
    Abb. 83 Einparkhilfe: Reichweite der Sensoren Die Einparkhilfe ermittelt mithilfe von Ultraschall-Sensoren den Abstand vom hinteren Stoßfänger zu einem Hindernis. Die Sensoren befinden ...