Dachlast
Die zulässige Dachlast (einschließlich des Träger-Systems) von 75 kg und das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs dürfen nicht überschritten werden.
Bei der Verwendung von Gepäckträger-Systemen mit geringerer Belastbarkeit kann die zulässige Dachlast nicht ausgenutzt werden. In diesen Fällen darf der Gepäckträger nur bis zu der in der Montageanleitung angegebenen maximalen Gewichtsgrenze belastet werden.
Siehe auch:
Tür offen
Die Kontrollleuchte leuchtet beim
Öffnen einer oder mehrerer Türen oder beim
Öffnen der Gepäckraumklappe.
ACHTUNG
Wenn aus technischen Gründen angehalten werden muss, ...
Kraftstoffverbrauch nach ECE-Vorschriften und EURichtlinien
In Abhängigkeit von Umfang der Sonderausstattung, Fahrweise,
Verkehrssituation,
Witterungseinflüssen und Fahrzeugzustand können sich bei der Benutzung
des Fahrzeugs in der Praxis ...
Einparkhilfe
Abb. 83 Einparkhilfe: Reichweite der Sensoren
Die Einparkhilfe ermittelt mithilfe von Ultraschall-Sensoren den Abstand vom
hinteren Stoßfänger zu einem Hindernis. Die Sensoren befinden ...
