Dachlast
Die zulässige Dachlast (einschließlich des Träger-Systems) von 75 kg und das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs dürfen nicht überschritten werden.
Bei der Verwendung von Gepäckträger-Systemen mit geringerer Belastbarkeit kann die zulässige Dachlast nicht ausgenutzt werden. In diesen Fällen darf der Gepäckträger nur bis zu der in der Montageanleitung angegebenen maximalen Gewichtsgrenze belastet werden.
Siehe auch:
Gepäckraumklappe
Abb. 15 Gepäckraumklappe entriegeln
Nach dem Entriegeln des Fahrzeugs kann die Klappe durch Drücken des
Handgriffs
oberhalb des Kennzeichens geöffnet werden.
Öffnen
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