Dachlast

Die zulässige Dachlast (einschließlich des Träger-Systems) von 75 kg und das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs dürfen nicht überschritten werden.

Bei der Verwendung von Gepäckträger-Systemen mit geringerer Belastbarkeit kann die zulässige Dachlast nicht ausgenutzt werden. In diesen Fällen darf der Gepäckträger nur bis zu der in der Montageanleitung angegebenen maximalen Gewichtsgrenze belastet werden.

    Siehe auch:

    Scheinwerfer
    Das Abblendlicht Ihrer Scheinwerfer ist asymmetrisch eingestellt. Es leuchtet den Straßenrand auf der Seite, auf der gefahren wird, stärker aus. Bei Fahrten in Ländern, in denen a ...

    Fahrzeugkenndaten
    Abb. 157 Fahrzeugdatenträger Fahrzeugdatenträger Der Fahrzeugdatenträger ? Abb. 157 befindet sich auf dem Boden des Gepäckraums und ist auch im Serviceplan eingeklebt. Der ...

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    Abb. 53 Gepäckraum: Befestigung des Bodenbelags Auf dem Bodenbelag des Gepäckraums befindet sich eine Schlaufe bzw. ein Haken (Combi). Der angehobene Bodenbelag kann, um z. B. an das Re ...