Gepäckraumklappe

■ Sicherstellen, dass nach dem Schließen der Gepäckraumklappe die Verriegelung ACHTUNG
■ Sicherstellen, dass nach dem Schließen der Gepäckraumklappe die Verriegelung eingerastet ist. Die Gepäckraumklappe könnte sich sonst während der Fahrt plötzlich öffnen, auch wenn das Gepäckraumklappenschloss verriegelt wurde - Unfallgefahr!
■ Nie mit geöffneter oder angelehnter Gepäckraumklappe fahren, da Abgase in den Innenraum gelangen können - Vergiftungsgefahr!
■ Beim Schließen der Gepäckraumklappe nicht auf die Heckscheibe drücken, diese könnte platzen - Verletzungsgefahr!

■ Nach dem Schließen der Gepäckraumklappe wird diese innerhalb von 1 Sekunde Hinweis
■ Nach dem Schließen der Gepäckraumklappe wird diese innerhalb von 1 Sekunde automatisch verriegelt und die Diebstahlwarnanlage aktiviert. Das gilt nur dann, wenn vor dem Schließen der Gepäckraumklappe das Fahrzeug verriegelt war.
■ Beim Anfahren bzw. ab einer Geschwindigkeit von mehr als 5 km/h, wird die Funktion des Handgriffs oberhalb des Kennzeichens deaktiviert. Nach dem Anhalten und Öffnen einer Tür wird die Funktion des Handgriffs wieder aktiviert.

Siehe auch:

Blinker- und Fernlichthebel
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Radwechsel
ACHTUNG ■ Wenn man sich im fließenden Straßenverkehr befindet, die Warnblinkanlage einschalten und in der vorgeschriebenen Entfernung das Warndreieck aufstellen! Dabei sind die ...

Notverriegelung der Türen
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